Sensfelder Hof – Wikipedia

Sensfelder Hof
Zufahrt und Ansicht des Weilers Sensfelder Hof

Zufahrt und Ansicht des Weilers Sensfelder Hof

Daten
Ort Gräfenhausen
Koordinaten 49° 56′ 1,9″ N, 8° 37′ 8,5″ OKoordinaten: 49° 56′ 1,9″ N, 8° 37′ 8,5″ O

Der Sensfelder Hof ist ein Weiler in Gräfenhausen, einem Stadtteil von Weiterstadt im Landkreis Darmstadt-Dieburg in Hessen.

Geografische Lage

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Der Weiler Sensfelder Hof liegt am östlichen Rand der Gemarkung Gräfenhausen/Weiterstadt und westlich des Darmstädter Stadtteils Wixhausen. Von der Ortslage Gräfenhausen ist der Weiler durch die dicht vorbeiführende Autobahn A 5 getrennt.

Weiler Sensfelder Hof von Westen aus gesehen
Weiler Sensfelder Hof von Westen aus gesehen

Die älteste erhaltene Erwähnung des Sensfelder Hofs stammt von 1209 (Urkundenbuch des Klosters Eberbach[1]).

1821 wurde der Sensfelder Hof dem Bezirk des Landgerichts Langen zugeordnet[2] und wechselte 1853 wohl in den Bezirk des Landgerichts Darmstadt.[3]

Ehemalige Sensfelder Mühle im März 2021

Der Weiler bestand ursprünglich aus einem Hofgut und einer Wassermühle am Mühlbach[4]. Das historische Mühlengebäude wurde wahrscheinlich im 18. Jahrhundert erbaut. Es ist ein wuchtiger zweigeschossiger Bau mit einem massiven Erdgeschoss und einem Obergeschoss in Fachwerk-Bauweise mit beidseitigem Halbwalm. Mühle und Hofgut waren bis 1957 in Betrieb.[5] Der Mühlgraben mit einer kleinen Bogenbrücke aus Natursteinen ist erhalten. Später kamen neben den historischen Gebäuden einige Wohnhäuser und ein Bauernhof hinzu.

Die historischen Gebäude sind aufgrund der architektonischen, industriegeschichtlichen, ortsgeschichtlichen und wirtschaftsgeschichtlichen Bedeutung aufgrund des Hessischen Denkmalschutzgesetzes ein Kulturdenkmal und stehen unter Denkmalschutz.[6]

Commons: Sensfelder Hof – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Informationstafel der Stadt Weiterstadt an der Einfahrtsstraße zum Weiler Sensfelder Hof
  2. Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1821 Nr. 33, S. 403 ff. (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).
  3. Bekanntmachung, 1. die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt und Waldmichelbach,
    2. die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichtsbezirke in der Provinz Starkenburg betreffend
    vom 20. Mai 1853. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 19 vom 26. April 1853, S. 221–230. Der Sensfelder Hof wird hier nicht mehr explizit erwähnt und inzwischen wohl zu Gräfenhausen gerechnet.
  4. Meßtischblatt 3440, Mörfelden, 1935
  5. Informationstafel der Stadt Weiterstadt an der Einfahrtsstraße zum Weiler Sensfelder Hof
  6. Siegfried R. C. T. Enders et al.: Landkreis Darmstadt-Dieburg. (Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, Kulturdenkmäler in Hessen.) Vieweg, Braunschweig 1988, ISBN 3-528-06235-5, S. 557.