Sozialgericht Frankfurt am Main – Wikipedia
Das Sozialgericht Frankfurt am Main ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit. Das Gericht ist eines von sieben Sozialgerichten in Hessen und hat seinen Sitz in Frankfurt.
Gerichtsgebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Gutleutstraße 136 befindet sich das Gerichtsgebäude des Sozialgerichts Frankfurt. Bis 2009 war das Gericht in der Adickesallee 36 untergebracht.
Gerichtsbezirk und übergeordnete Gerichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Sozialgericht Frankfurt ist örtlich für die kreisfreie Stadt Frankfurt, den Hochtaunuskreis sowie den Main-Kinzig-Kreis zuständig.[1] Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Sozialgerichtsgesetz.
Auf Landesebene ist das Hessische Landessozialgericht das übergeordnete Gericht. Diesem ist wiederum das Bundessozialgericht, in Kassel angesiedelt, übergeordnet.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Website des SG Frankfurt
- Auswahl zur Rechtsprechung des Sozialgerichts Frankfurt
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Die frühere örtliche Zuständigkeit für den Landkreis Offenbach wurde durch das Achte Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz vom 24. November 2009, GVBl. I S. 422, mit Wirkung vom 1. Januar 2010 an das Sozialgericht Darmstadt übertragen.
Koordinaten: 50° 6′ 10″ N, 8° 39′ 42,7″ O