Spiegelreferat – Wikipedia
Ein Spiegelreferat ist ein Referat, dessen Aufgabengebiet dem einer anderen Organisation entspricht, diese „spiegelt“.
Spiegelreferate als Abbildungen von Ressorts
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Spiegelreferate in diesem Sinne stellen eine Nachbildung größerer Organisationsformen innerhalb einer Behörde dar. Das deutsche Bundeskanzleramt und Staatskanzleien der Länder verfügen über Referate, die die Aufgabenbereiche der Ministerien „spiegeln“, um fachpolitische Kompetenz innerhalb der eigenen Behörde zu haben und die Verbindung zu den Ressorts zu halten. Ebenso existieren Spiegelreferate für Ministerien bei Ländervertretungen im Bund und der Europäischen Union. Auch das deutsche Bundesministerium der Finanzen unterhält Spiegelreferate für alle Ministerien.
Spiegelreferate als konkurrierende Einrichtungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Spiegelreferate in diesem Sinne sind Referate mit gleichem Kompetenzbereich, die aber in unterschiedlichen übergeordneten Organisationen angeordnet sind. So ist ein Referat, das im Wirtschaftsministerium angesiedelt ist, ein Spiegelreferat zu einem Referat im Umweltministerium, das im selben Themenbereich arbeitet.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Klemens H. Schrenk, Markus Soldner (Hrsg.): Analyse demokratischer Regierungssysteme, 1. Auflage. Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2010, S. 214, ISBN 978-3-531-16309-3
- Raban Graf von Westphalen (Hrsg.): Deutsches Regierungssystem. Oldenbourg, München 2001, S. 306, ISBN 3-486-25737-4
- Wolf-Dieter Eberwein, Karl Kaiser (Hrsg.): Deutschlands neue Aussenpolitik Band 4: Institutionen und Ressourcen, Oldenbourg, München 1998, S. 214, ISBN 3-486-56115-4