Staal (schweizerisches Adelsgeschlecht) – Wikipedia

Wappen der schweizerischen „im Staal“ in Siebmachers Wappenbuch
Wappen der schweizerischen „von/vom Staal“ (1577) in Siebmachers Wappenbuch

Staal (ursprünglich vom Stall, später vom Staal, auch von Staal, im Staal/Stall sowie latinisiert de Stabulo) ist der Name einer erloschenen Familie aus Solothurn, Schweiz.

Die Familie ist mit den deutschbaltischen von Staal, den schwedischen Stahl und den bürgerlichen Staal in Kassel und Zwolle[1] wappenverwandt, eine Stammverwandtschaft ist nicht erwiesen. Mit den niederländischen van der Staal besteht weder Wappen- noch Stammverwandtschaft.

Die Familie brachte mehrere bedeutende Politiker hervor. Der erste solothurnische Bürger der Familie war Hans vom Stall, der wahrscheinlich aus Wangen im Allgäu stammte und zwischen 1450 und 1456 eingebürgert wurde. 1787 erlosch der Solothurner Zweig der Familie und 1809 ein Zweig in Porrentruy. Die Familie wurde geadelt (Adelsbrief Heinrichs III. von 1577) und gehörte zum Patriziat der Stadt Solothurn.

Wichtige Vertreter der Familie

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Staalenhof, ehemaliges Landgut der Familie vom Staal in Langendorf SO
Schloss Raymontpierre (Remontstein) bei Vermes, 1623–1809 im Besitz der Familie vom Staal

Die Familie führte in Wangen und Isny ein Wappen mit zwei zusammengeschobenen Rauten, die in der Mitte mit einer kleinen Raute belegt sind.[2]

Ab 1487 war das vom römisch-deutschen König Maximilian I. erteilte Wappen der Familie in Gold ein Greifenbein, vom oberen Rand wachsend mit Pfauenfedern, nach dem Adelsbrief von 1577 dann ein goldenes Greifenbein in Schwarz.

Einzelnachweise

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  1. Gustav Adelbert Seyler: J. Siebmacher’s großes und allgemeines Wappenbuch, Bd. 5 (Bürgerliche Geschlechter Deutschlands und der Schweiz), 10. Abt.: Vierzehnhundert und Siebenzig bürgerliche Wappen, Nürnberg 1916, S. 34 und Tfl. 38.
  2. Gustav Adelbert Seyler: J. Siebmacher’s großes und allgemeines Wappenbuch, Bd. 6 (Abgestorbene, erloschene Geschlechter), 2. Abt.: Abgestorbener Württemberger Adel, Nürnberg 1911, S. 258 u. Tfl. 148.