Stetten (Hechingen) – Wikipedia

Stetten
Stadt Hechingen
Ehemaliges Gemeindewappen von Stetten
Koordinaten: 48° 21′ N, 8° 59′ OKoordinaten: 48° 20′ 42″ N, 8° 58′ 42″ O
Höhe: 502 m ü. NN
Fläche: 6,3 km²
Einwohner: 1903 (31. Dez. 2015)
Bevölkerungsdichte: 302 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. August 1971
Postleitzahl: 72379
Vorwahl: 07471

Stetten ist ein Stadtteil von Hechingen im Zollernalbkreis in Baden-Württemberg (Deutschland).

Stetten liegt unmittelbar östlich der Kernstadt und wird durch die Bundesstraße 27 von Hechingen getrennt. Durch den Ort fließt der Reichenbach, der in Hechingen in die Starzel mündet.

Die Gemarkungsfläche des Ortes beträgt 630 Hektar.

Klosterkirche St. Johannes
Blick von der Burg Hohenzollern auf Stetten

Die erste urkundliche Erwähnung Stettens datiert um das Jahr 1130 im Zusammenhang einer Güterschenkung an das Kloster Zwiefalten. Das Dorf war immer zollerisch. Das ehemalige Kloster Stetten, gegründet im Jahr 1267 als ein Augustinerinnenkloster,[1] war im 13. und 14. Jahrhundert die Gruftkirche der Grafen von Zollern. Die Klosterkirche St. Johannes entstand um 1280 als Bauwerk der Frühgotik und wurde von Dominikanerinnen genutzt. Die Klosteranlage selbst wurde 1898 bei einem Brand fast vollständig zerstört. Ehemalig Stettener Besitz sind die frühgotischen Glasscheiben aus dem 13. Jahrhundert in der Kapelle auf der Burg Hohenzollern.

Bei der Gebietsreform in Baden-Württemberg wurde Stetten am 1. August 1971 in die Stadt Hechingen eingegliedert.[2]

Persönlichkeiten

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Commons: Stetten – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Klöster in Baden-Württemberg
  2. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 528 (Digitalisat in: Statistische Bibliothek des Bundes und der Länder [PDF]).