Stier (Wappentier) – Wikipedia

In Silber ein goldbewehrter roter Stier im Wappen Dalslands.

Der Stier, Ochse, Büffel oder die Kuh sind zu den Wappenfiguren gehörende Wappentiere. Wappen mit Stierkopf werden auch Stierkopfschild genannt.

Der Kopf des Stieres kann alleine im Wappen vorkommen. Es handelt sich um ein Stierkopfwappen. Wird der Kopf mit anhängendem abgerissenem Halsfell dargestellt, muss das abgerissene Halsfell blasoniert werden. Das heraldische Element Kopf ist häufig auf Mecklenburger und schlesischen Wappen zu finden. Auch der Schweizer Kanton Uri führt den Stierkopf (genannt Uristier) im Wappen.

Er wird schreitend, steigend oder aufgerichtet dargestellt. Er soll ein „zottiger und wilder, jagdbarer Büffelstier“ sein.

Auch das weibliche Rind wird in der Heraldik oft berücksichtigt. Die Kuh hat im Wappen den Schwanz normalerweise zwischen den Beinen; das Wappen Andorras weicht von dieser Darstellung ab. Stiere, Ochsen und Büffel haben meist einen gehobenen oder zurückgeschlagenen Schwanz. Zurückgeschlagen bedeutet dabei, dass er über den Rücken des Tieres in Richtung Kopf zeigt. Auerochse (Ur) und Stier werden oft nicht unterschieden – insgesamt ist der Blason (also die Bedeutung des Wappens) ausschlaggebend, nicht die konkrete Darstellung.

Der rote Ochse ist das Wappentier der Niederlausitz/Dolna Łužyca sowie ihrer Hauptstadt Luckau, die Niederlausitzer Gesellschaft für Geschichte und Landeskunde führt das Tier zudem im Vereinslogo. Da der Stier sowohl hier als auch im Wappen von Mecklenburg vorkommt, ist zu vermuten, dass es sich um einen slawischen Sinnzusammenhang handelt. (Das Herrschergeschlecht Mecklenburgs leitete sich stets her von den elbslawischen Obodriten, die Niederlausitz/Dolna Łužyca ist bis heute slawisch (wendisch/sorbisch) geprägt.) Verschiedene Ortsnamen in der Region leiten sich ebenfalls vom (Auer-)Ochsen ab, das entsprechende sorbische Wort tuŕ ist etwa in Tauer/Turjej oder Turnow enthalten.

Die Legende hinter dem Roten Ochsen als niederlausitzer Wappentier ist folgende: Eines Tages wollte der Teufel mit seinem roten Ochsen (andernorts ist von einem polnischen Ochsen die Rede) pflügen. Der Ochse war nicht sehr willig und der Teufel jähzornig, so dass er anfing, den Ochsen zu beschimpfen und zu prügeln. Da riss sich das Tier los und rannte querfeldein. Da er den Pflug noch hinter sich herzog, entstanden so kreuz und quer viele tiefe Furchen. Diese füllten sich mit Wasser und es entstand der schöne Spreewald/Błota. Zur Erinnerung daran ist nun der Ochse das Wappentier der Region. In Osterholz-Scharmbeck steht ein angepflockter Bulle für den örtlichen Viehmarkt.

Auch im Wappen der schleswig-holsteinischen Gemeinde Kropp befindet sich ein Ochsenkopf, um den nahen Ochsenweg zu versinnbildlichen. Weitere Beispiele sind der Landkreis Dahme-Spreewald oder das britische Oxford. Hier wie in Oss/NL ist das Wappen sprechend, denn letztgenannter Stadtname bedeutet übersetzt Ochse.

Zudem ist der Stier ein Evangelistensymbol und steht für Lukas.

Eine Besonderheit ist der Flügelstier. Hier sind dem Stier in Schulterhöhe Flügel angesetzt. Der geflügelte Stier ist das Heiligenattribut des Evangelisten Lukas.[1]

In der achämenidischen Periode (559–330 v. Chr.) der persischen Kunst haben bei der Ausschmückung der Wände und Treppen in Kalkstein die assyrischen Königspaläste als Vorbilder gedient. Reliefdarstellungen des Königs mit seinen Begleitern, sowie Tribut darbringender Völker oder der Kämpfe mit Fabelwesen, ferner die Flügelstiere mit Menschenköpfen am Torweg des Xerxes I. und Mosaiken aus emaillierten Backsteinen in Susa beweisen das.[2]

Commons: Stier in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: Stierköpfe in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. siehe etwa: Über die Predella im Altar der Schlosskapelle. Blutenburg (Schloss und Kapelle), mit den vier Evangelisten.
  2. Autorenkollektiv: Brockhaus' Konversationslexikon. 12. Band, F. A. Brockhaus, Leipzig/Berlin/Wien, 1894–1896, S. 1040.