Untergang (Staat) – Wikipedia

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Begründung: Den Artikel gemäß des Diskussionsverlauf in der QS zur Relevanzklärung in die LD überführt. Enzyklopädische Relevanz nicht nachgewiesen und vermutete TF. Joel1272 (Diskussion) 20:55, 21. Jul. 2024 (CEST)

Der Untergang eines Staates ist ein politisches Schlagwort und zugleich die umgangssprachliche Bezeichnung für das Ende der Existenz eines Staates. Staaten können auf vielfältige Weise ihre Existens beenden, die durch dieses verkürzende Schlagwort in keinster Weise adäquat abgebildet werden. Insbesondere muss unterschieden werden, ob und welchem Umfang Gewaltanwendung zum Untergang des Staates geführt hat.

De jure Staatsauflösung

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Das Völkerrecht zählt abschließend drei Möglichkeiten auf, wie der Staat als Völkerrechtssubjekt aufhören kann zu existieren:

Keine Auflösung ist hingegen die Sezession, da hierbei der abtretende Staat (wenn auch mit verkleinertem Staatsgebiet) erhalten bleibt.

De facto Staatsuntergang

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Im juristischen Sinne keine Auflösungen sind Staaten, deren territoriale Integrität unversehrt bleibt und die subjektidentisch bestehen bleiben. Trotzdem kann man geneigt sein zu sagen, der Staat sei untergegangen, und zwar aus einem der folgenden Gründe:

  • Rolf Peter Magen: Entstehung und Untergang von Staaten. 7. überarb. Aufl. Springer, Berlin, 1985. ISBN 3-54015536-8
  • Rolf Peter Magen: Staatsrecht. Eine Einführung. 7. überarb. Aufl. Springer, Berlin, 1985. (Kapitel 6: Entstehung und Untergang von Staaten. S 63-66.)