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Unterlassen – Wikipedia
Unterlassen
steht für:
das Gegenteil von
Handeln
den Verstoß gegen eine Handlungspflicht, im Einzelnen siehe
Unterlassen (Deutschland)
die Begehungsweise einer Straftat, im Einzelnen siehe
Unterlassen (Italien)
Dies ist eine
Begriffsklärungsseite
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.