Vermögensvorteil – Wikipedia
Der Vermögensvorteil ist ein strafrechtlicher Begriff.
Er bezeichnet jedes Entgelt oder jeden geldwerten Vorteil, einschließlich der Vermeidung einer Zahlung (siehe § 11 StGB). Beispiele dafür sind unter anderem durch Betrug erlangte Waren, die nicht bezahlt wurden (Versandhandel); der Lohn für eine Einschleusung; der überhöhte Mietzins aus einem Wuchergeschäft. Bei den meisten Vermögensdelikten im deutschen Recht muss zumindest ein Vermögensvorteil angestrebt werden. Dieser muss dann einem Vermögensschaden beim Opfer entsprechen.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Strafrechtliche Definitionen via juratexte.de – Die wichtigsten strafrechtlichen Definitionen in alphabetischer Reihenfolge, von Absicht bis Zerstörung (deutsches Recht)