Walther Jentzsch – Wikipedia
Walther Jentzsch (* 30. Juni 1833 in Magdeburg; † 18. Februar 1916 in Paderborn) war ein deutscher Verwaltungsjurist.[1]
Leben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Jentzsch studierte Rechtswissenschaft an der Friedrichs-Universität in Halle und wurde 1854 im Corps Marchia Halle aktiv.[2] Nach den Examen trat er in die innere Verwaltung des Königreichs Preußen. Er begann seine Laufbahn in seiner Heimatstadt bei der Regierung in Magdeburg und beim Oberpräsidium der Provinz Sachsen. Danach kam er zur Regierung in Frankfurt (Oder), zum Oberpräsidium der Provinz Pommern in Stettin und an das preußische Finanzministerium in Berlin.[1] 1871 übernahm er vertretungsweise die Verwaltung des Kreis Lennep und 1872 wurde er als kommissarischer Landrat im Kreis Simmern bestellt. 1875 wurde er kommissarisch, 1876 endgültig Landrat des Kreises Paderborn. Nach 28 Jahren trat er 1903 mit 70 Jahren in den Ruhestand.[3]
Ehrungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Geheimer Regierungsrat[2]
- Ehrenbürger von Paderborn (1899)[1]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c Paderborn Cityportal ( des vom 24. September 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ a b Kösener Korps-Listen 1910, 99/229.
- ↑ Landkreis Paderborn (territorial.de)
Personendaten | |
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NAME | Jentzsch, Walther |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Verwaltungsjurist, Landrat in Paderborn |
GEBURTSDATUM | 30. Juni 1833 |
GEBURTSORT | Magdeburg |
STERBEDATUM | 18. Februar 1916 |
STERBEORT | Paderborn |