Werner Weber (Jurist) – Wikipedia

Werner Weber, 1959

Werner Weber (* 31. August 1904 in Wülfrath; † 29. November 1976 in Göttingen) war ein deutscher Jurist. Er war Mitherausgeber der Zeitschrift Der Staat und gilt als bedeutender Staats- und Verfassungsrechtler in Deutschland. Er war langjähriges Mitglied des Staatsgerichtshofes der Freien Hansestadt Bremen und des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes sowie Leiter der Sachverständigenkommission für die Verwaltungs- und Gebietsreform in Niedersachsen (Weber-Kommission).

Weber war der jüngste Sohn des Schulrektors August Weber und seiner Frau Maria Weber geb. Ricken. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg, Berlin und Bonn und absolvierte das Referendariat bei Gerichten und der preußischen Justizverwaltung bis zum Assessorexamen. 1928 promovierte er als Schüler von Carl Schmitt mit einer Arbeit über Parlamentarische Unvereinbarkeiten (Inkompatibilitäten).[1]

Von 1931 bis 1937 war Weber Referent im preußischen Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, ab 1934 Reichskultusministerium. Er arbeitete in der Geistlichen Abteilung und in den Abteilungen Volksbildung, Musik und Naturschutz.[1]

Zum 1. Mai 1933 trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 2.645.364)[2] und ab 1936 war er Mitglied der Akademie für Deutsches Recht.[3] Er wurde 1935 auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an die Wirtschaftshochschule Berlin berufen,[4] war jedoch parallel noch im Ministerium tätig. Er versuchte inneren Widerstand gegen die zunehmende Politisierung durchzusetzen und trat z. B. für Persönlichkeiten ein, die von der NSDAP verfolgt wurden, darunter Paul Hindemith, Kurt Huber, Hermann Abendroth, bis er 1937 um Entpflichtung von der Tätigkeit im Ministerium bat.

Eine Berufung Webers zum Prorektor der Wirtschaftshochschule Berlin wurde aus politischen Gründen unterbunden. 1941 erhielt er Rufe nach Breslau und Halle, die er ablehnte. Einen Ruf an die Universität Leipzig nahm Weber jedoch an und erhielt 1942 einen Lehrstuhl an der Juristenfakultät der Universität Leipzig,[5] obwohl es Widerstände gab, besonders von Gauleiter Martin Mutschmann, der äußerte, Weber verhaften zu wollen, wenn er nach Leipzig käme.

Gleichzeitig lief ein Konflikt Webers mit dem Reichssicherheitshauptamt und dessen Leiter Reinhard Heydrich wegen einer kritischen Besprechung eines Reichsgerichtsurteils, die Heydrich als „Unverfrorenheit“ bezeichnete. Heydrich wörtlich: „Ich habe bereits bei wiederholten Gelegenheiten feststellen müssen, daß Sie systematisch versuchen, unter dem Deckmantel einer angeblich neutralen und objektiven juristischen Würdigung konfessionelle Belange zu wahren….[4] Von staatspolitischen Maßnahmen habe ich vorerst abgesehen. Ich weise jedoch ausdrücklich darauf hin, daß ich im Wiederholungsfalle durch geeignete Maßnahmen eine weitere unerwünschte Betätigung Ihrerseits unterbinden werde“.[4] Dennoch kam es 1943 zur Übersiedelung der Familie nach Leipzig.

Weber war seit 1932 mit Marta Weber geb. Hoffmann aus Trier verheiratet. Aus der Ehe wurden vier Kinder geboren, von denen das dritte, ein Sohn, 1946 an einer Epidemie, die in ganz Leipzig grassierte, starb. Webers Bruder Prof. Dr. phil. Hans Weber fiel im Krieg am 9. Juli 1942 bei El Alamein.[6] Im Dezember 1943 wurden bei einem Bombenangriff das Wohnhaus der Familie sowie das Haus der Juristenfakultät zerstört. Die Arbeit an der Universität ging weiter bis zum Kriegsende und wurde 1946 erneut aufgenommen.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde Weber 1945 wegen seiner Mitgliedschaft in der NSDAP von der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) amtsenthoben.[7] 1946 konnte er jedoch zunächst mit einem Notdienstvertrag in Forschung und Verwaltung, ab 1947 mit einem regulären Vertrag in der Lehre wieder tätig werden. Allerdings gab es politische Angriffe, u. a. von Oberbürgermeister Erich Zeigner (SED), der äußerte, Weber habe in der NS-Zeit „ständig gegen das damals herrschende politische System gearbeitet, und zwar in einer schwer faßbaren, aber durchaus wirkungsvollen Form“, und so handele er auch jetzt gegen das derzeitige Regime.

Einen Ruf an die Universität Göttingen auf einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht nahm Weber 1948 – auch dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht weichend[8] – an. Die Übersiedelung der Familie erfolgte 1949 zur Zeit der Berliner Blockade über die Luftbrücke in einem Kohlenflugzeug.[9] An der Universität Göttingen war Weber bis 1972 tätig. 1957 lehnte er Rufe nach Bonn und Berlin ab. Für einen Staatsrechtslehrer war es etwas Besonderes, nacheinander in vier verschiedenen deutschen Regierungsepochen zu wirken. Es folgte eine Zeit mit vielfältigen Aufgaben in Forschung und Lehre. Ca. 300 Doktoranden führte er zur Promotion. Von 1956 bis 1958 war er Rektor der Universität Göttingen. Seine besonderen Bemühungen galten der baulichen und etatmäßigen Ausgestaltung der Universität wie den wissenschaftlichen Auslandsbeziehungen mit anderen Universitäten und den ausländischen Studierenden besonders aus Asien und Afrika (Afro-Asiaten-Union). Nach Neugründung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer 1949 wurde Weber für drei Jahre in den Vorstand gewählt, 1964 und 1965 als Vorsitzender.

Weber war außerdem Mitglied im Hochschulverband, im Königsteiner Kreis, in der Akademie für Raumforschung und Landesplanung, im Arbeitskreis für Eisenbahnrecht, der Walter-Raymond-Stiftung, im Arbeitskreis zur Förderung der Wissenschaftlichen Forschung in Niedersachsen u. v. a. An der Entstehung der Niedersächsischen Verfassung wirkte er mit.

Webers besonderes Interesse galt dem Gedanken der Wiedervereinigung des geteilten Deutschlands. Vom Königsteiner Kreis ausgehend und von Webers öffentlich-rechtlichem Seminar unterstützt, gab er 1957 mit Werner Jahn die Synopse zur Wiedervereinigungspolitik mit Belegen von 1945 bis 1957 heraus. Die Synopse zur Deutschlandpolitik mit Belegen von 1941 bis 1973 erschien 1973. Im Plenarsaal des Bundestages hielt Weber am 17. Juni 1966 die Rede Die Bundesrepublik Deutschland und die Wiedervereinigung.

Weber war Mitglied im Staatsgerichtshof Bremens und im Niedersächsischen Staatsgerichtshof ebenso war er im Rahmen der Niedersächsische Verwaltungs- und Gebietsreform tätig. Er vertrat mehrere Bundesländer vor dem Bundesverfassungsgericht und wirkte als Gutachter.

Das Verzeichnis von Werner Weber umfasst etwa 400 Schriften und wurde 1964 von seinem Sohn Eckart Weber zum 60. Geburtstag herausgegeben, 1974 ergänzt und in der Festschrift für Weber veröffentlicht: Im Dienst an Recht und Staat. 1978 erschien eine Sammlung seiner Aufsätze aus vier Jahrzehnten zum Thema Staat und Kirche in der Gegenwart. Die Beschäftigung mit diesem Thema hatte in der Tätigkeit in der Geistlichen Abteilung des Kultusministeriums in Berlin ihren Anfang genommen.

Familiengrab Werner Weber, Parkfriedhof Junkerberg, Göttingen

Webers schriftlicher Nachlass liegt mit seinem Hauptbestand im Bundesarchiv Koblenz.

Schriften (Auswahl)

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  • Parlamentarische Unvereinbarkeiten (Inkompatibilitäten), 1930.
  • Rechtswissenschaftliche Beiträge zum 25-jährigen Bestehen der Handels-Hochschule Berlin, 1931 (zus. mit Carl Schmitt, Paul Gieseke, Karl August Eckhardt, Hermann Krause u. Friedrich Kessler).
  • mit Franz Wieacker: Eigentum und Enteignung, 1935.
  • Die politische Klausel in den Konkordaten. Staat und Bischofsamt, 1939.
  • Die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Eine Darstellung ihrer gegenwärtigen Ordnung, 1940, 2. Aufl. 1943.
  • Die Verkündung von Rechtsvorschriften, 1942.
  • Die Gesetzgebung der Besatzungsmächte, Sowjetische Zone, 1946.
  • Die Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften, 1948.
  • Verwaltungsgesetze, 1948.
  • Weimarer Verfassung und Bonner Grundgesetz, 1949.
  • Die Frage der Gesamtdeutschen Verfassung, Vortrag im Königsteiner Kreis, 1950.
  • Verwaltungsgesetze der ehemals preußischen Gebiete mit dem ergänzenden Recht der neuen Länder, 1951.
  • Das Berufsbeamtentum im demokratischen Rechtsstaat, 1952.
  • Die Rechtsstellung des deutschen Hochschullehrers, 1952.
  • Die Gegenwartslage des Staatskirchenrechts, 1954.
  • Die Selbstverwaltung in der Landesplanung, 1956.
  • Das politische Kräftesystem in der wohlfahrtsstaatlichen Massendemokratie, 1956.
  • Grundgesetz und Verkehr. In: Weber–Haustein: Rechtsgrundlagen des deutschen und des zwischenstaatlichen Verkehrs, 1956.
  • Synopse zur Wiedervereinigungspolitik, 1957.
  • Die Verfassung der Bundesrepublik in der Bewährung, 1957.
  • Spannungen und Kräfte im westdeutschen Verfassungssystem, 2/1958, 3/1969.
  • Festschrift für Carl Schmitt (hrsg. zus. mit Hans Barion und Ernst Forsthoff), 1959.
  • Koalitionsfreiheit, 1961.
  • Die deutschen Konkordate und Kirchenverträge der Gegenwart, 1962 und 1971.
  • Die Gemeinden im nachbarschaftlichen und im bundesstaatlichen Spannungsfeld, 1962.
  • Rechtsfragen der milchwirtschaftlichen Marktordnung, 1962.
  • Niedersächsisches Finanz- und Abgabenrecht, 1963.
  • Der Staat in der unteren Verwaltungsinstanz, 1964.
  • Die Konfessionalität der Lehrerbildung in rechtlicher Betrachtung, 1965.
  • Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie als Verfassungsproblem, 1965.
  • Die politische Klausel in den Konkordaten. Staat und Bischofsamt, Neudruck 1966.
  • Ansprache am Tag der Deutschen Einheit im Plenarsaal des Deutschen Bundestages am 17. Juni 1966.
  • Die Gegenwartslage des deutschen Föderalismus, 1966.
  • Staats- und Selbstverwaltung in der Gegenwart, 1967.
  • Die Teilung der Gewalten als Gegenwartsproblem, 1968.
  • Der deutsche Bürger und sein Staat, 1968.
  • Neue Aspekte der Freiheit von Forschung und Lehre, 1969.
  • Probleme der Verwaltungs- und Gebietsreform, 1969.
  • Die kreisangehörigen Städte in der Verwaltungsreform, 1970.
  • Spannungen und Kräfte im westdeutschen Verfassungssystem, 1970.
  • Das Kräftesystem in der wohlfahrtsstaatlichen Massendemokratie, 1972.
  • Innere Pressefreiheit als Verfassungsproblem, 1973.
  • „Allgemeines Gesetz“ und „für alle geltendes Gesetz“. In: Festschrift für Ernst Rudolf Huber, 1973.
  • Synopse zur Deutschlandpolitik 1941–1973, mit Werner Jahn, 1973.
  • Ist Verlass auf unser Grundgesetz? 1975.
  • Staatsrechtler im Beruf, Vortrag beim Rotary-Club Göttingen am 1. März 1976.
  • Peter Badura: Werner Weber 70 Jahre. In: Die Öffentliche Verwaltung (DÖV) 1974.
  • Wilhelm Henke: Werner Weber zum 70. Geburtstag. In: Archiv des öffentlichen Rechts (AöR) 99 (1974), S. 481–483.
  • Hans Schneider, Volkmar Götz (Hrsg.): Im Dienst an Recht und Staat. Festschrift für Werner Weber zum 70. Geburtstag, Duncker & Humblot, Berlin 1974 (mit Schriftenverzeichnis).
  • In memoriam Werner Weber. Gedenkfeier am 6. Mai 1977 in der Aula der Universität Göttingen mit einer Gedenkrede von Hans Schneider und Gedenkworten von Hans-Jürgen Beug. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1977 (= Göttinger Universitätsreden. Heft 62).
  • Jörg Winter: Die Wissenschaft vom Staatskirchenrecht im Dritten Reich, Lang, Frankfurt am Main 1979.
  • Volkmar Götz: Verwaltungsrechtswissenschaft in Göttingen. In: Fritz Loos: Rechtswissenschaft in Göttingen. Göttinger Juristen aus 250 Jahren (= Göttinger Universitätsschriften. Serie A: Schriften. Bd. 6), Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1987.
  • Hans Schneider: Nachruf Werner Weber. In: Archiv des öffentlichen Rechts (AöR) 102 (1997), S. 470–473.
  • Josef Isensee: Buchbesprechung zu: Die Staatsrechtslehre in der Nachkriegszeit. In: Zeitschrift für öffentliches Recht, Band 53, 1998.
  • Franz J. Bauer: Geschichte des Deutschen Hochschulverbandes, K.G. Saur, München 2000.
  • Henning Frank: Studium an der Juristenfakultät der Universität Leipzig Ende der vierziger Jahre, Leipzig 2001 (= Leipziger Juristische Vorträge, Heft 52).
  • Die deutsche Staatsrechtslehre in der Zeit des Nationalsozialismus. In: Veröffentlichungen der Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer, de Gruyter, Berlin 2001.
  • Christian Starck: Würdigung – Erinnerung an Werner Weber (geb. 1904). In: Die Öffentliche Verwaltung (DÖV) 57 (2004), Heft 23, S. 996–1000, und in: Göttinger Jahrbuch, 2004.
  • Martin Otto: Werner Weber – ein Opfer der politischen Säuberung nach 1945. In: Sächsische Verwaltungsblätter 12 (2004), S. 201–205, ISSN 0943-2442.
  • Klaus Lange: Die Bedeutung Werner Webers für Niedersachsen. Zum 100. Geburtstag von Werner Weber. In: Niedersächsische Verwaltungsblätter 9/2004.
  • Thomas Marschler: Kirchenrecht im Bannkreis Carl Schmitts. Hans Barion vor und nach 1945. Verlag Nova und Vetera, Bonn 2004, ISBN 3-936741-21-2.
  • Eva Schumann: Die Göttinger Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1933–1955. In: dies. (Hrsg.): Kontinuitäten und Zäsuren, Wallstein, Göttingen 2008.
  • Jörn Ipsen: 60 Jahre Niedersächsische Verfassung. In: Niedersächsische Verwaltungsblätter. 5/2011.
  • Michael Stolleis: Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland, Band 4, Beck, München 2012.
  • Helmuth Schulze-Fielitz: Staatsrechtslehre als Mikrokosmos, Mohr Siebeck, Tübingen 2013.
  • Eberhard Schmidt-Aßmann: Werner Weber. In: Staatsrechtslehrer des 20. Jahrhunderts. Hrsg. von Peter Häberle u. a., de Gruyter, Berlin 2015.
  • Eberhard Schmidt-AßmannWeber, Werner. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 27, Duncker & Humblot, Berlin 2020, ISBN 978-3-428-11208-1, S. 509 f. (Digitalisat).
  • Ulrich Dieter OppitzWeber, Werner. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 38, Bautz, Nordhausen 2017, ISBN 978-3-95948-259-2, Sp. 1461–1470.
Commons: Werner Weber – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. a b Eberhard Schmidt-Aßmann: Staatsrechtslehrer des 20. Jahrhunderts. Hrsg. von Peter Häberle u. a., Verlag De Gruyter, Berlin, Boston, 2. Aufl. 2018, ISBN 978-3-11-054668-2, S. 793.
  2. Franz Bauer: Geschichte des Deutschen Hochschulverbandes. Hrsg. vom Deutschen Hochschulverband, Verlag De Gruyter, Berlin, Boston 2000, S. 101, ISBN 3-598-11440-0.
  3. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 978-3-596-16048-8, S. 658.
  4. a b c Martin Otto: Werner Weber – ein Opfer der politischen Säuberung nach 1945/ Als Professor des öffentlichen Rechts verließ er 1949 die Universität Leipzig. In: Sächsische Verwaltungsblätter. Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltung, 9/2004, S. 202.
  5. Michael Stolleis: Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland. Bd. 3: Staats- und Verwaltungsrecht in Republik und Diktatur 1914–1945. C. H. Beck, München 1999, S. 287.
  6. Werner Weber: Spannungen und Kräfte im westdeutschen Verfassungssystem. 3. Auflage. Duncker & Humblot, Berlin 1970, S. Widmung.
  7. Hauptstaatsarchiv Dresden: Bestand 11401 Landesregierung Sachsen, Ministerium für Volksbildung. Nr. 1528: Personalunterlagen Prof. Dr. Werner Weber. Auszug aus der Verfügung der Landesverwaltung Sachsen vom 3. November 1945; Rektor der Universität Leipzig, Entlassungsschreiben vom 14. November 1945; Rektor der Universität Leipzig, Schreiben vom 19. November 1945; Dekan der Juristenfakultät der Universität Leipzig, Schreiben vom 9. April 1946.
  8. Stadtarchiv Göttingen: Werner Weber Gedenktafel.
  9. Hans Schneider: In memoriam Werner Weber. Gedenkfeier am 6. Mai 1977 in der Aula der Universität Göttingen mit einer Gedenkrede von Hans Schneider und Gedenkworten von Hans-Jürgen Beug. Göttingen 1977 (= Göttinger Universitätsreden, 62).