Zusatzweiterbildung Immunologie – Wikipedia
Die Zusatzweiterbildung Immunologie ist eine in der Musterweiterbildungsordnung der deutschen Bundesärztekammer von 2018 (MWBO) aufgeführte Zusatz-Weiterbildung im Bereich Immunologie für Fachärzte aller Facharztbezeichnungen.
Definition
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Zusatz-Weiterbildung Immunologie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die fachspezifische klinische Diagnostik und Therapie von Immundefekten und Immundysregulations-Syndromen einschließlich immundiagnostischer Methoden.[1]
Mindestanforderung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Um die Bezeichnung Zusatzweiterbildung Immunologie führen zu dürfen, müssen Ärztinnen und Ärzte
- über eine Facharztanerkennung verfügen und zusätzlich
- 12 Monate Weiterbildung in Immunologie in anerkannten Weiterbildungsstätten absolviert haben, davon
- müssen 6 Monate im immunologischen Labor abgeleistet worden sein.
Die Weiterbildungsinhalte sind in der Muster-Weiterbildungsordnung festgelegt.[1]
Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung.
Inhalte der Weiterbildung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zur Weiterbildungsprüfung muss man darlegen können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:
- Durchführung von serologischen, zellulären, genetischen, funktionellen diagnostischen Verfahren zur Abklärung von pathologischen Entzündungsreaktionen, Immundefekten und Immundysregulations-Syndromen
- Durchführung der Diagnostik von Autoimmunopathien
- Beratung zum Erkrankungsrisiko sowie Indikationsstellung zur Behandlung von pathologischen Entzündungsreaktionen, Immundefekten und Immundysregulations-Syndromen
- Durchführung von prophylaktischen und immuntherapeutischen Verfahren, z. B. Impfungen, Einsatz von Immunsuppressiva und Immunstimulanzien, Biologika, Immunglobulin-Therapie zum Antikörperersatz und zur Immunmodulation, Plasmapherese und Leukapherese, Stammzelltransplantation, spezifische Zell- und Gentherapie
- Erhebung des Impfstatus nach immunsuppressiver Therapie[1]
Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c Zusatz-Weiterbildung Immunologie. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 349f. Bundesärztekammer, abgerufen am 26. Oktober 2024.