Zwangsmaßnahme – Wikipedia
Zwangsmaßnahme steht für:
- Unmittelbarer Zwang, Rechtsbegriff für die hoheitliche gewaltsame Einwirkung auf Personen
- Fixierung eines Patienten, Einschränkung der Bewegungsfreiheit eines Patienten
- Zwangsbehandlung, notfalls durch unmittelbaren Zwang durchgesetzte ärztliche Maßnahme gegen den Willen eines Patienten
- Zwangsmittel, Mittel zur Durchsetzung einer behördlichen Anordnung
Siehe auch:
Wiktionary: Zwangsmaßnahme – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen