Albrecht von Kalnein – Wikipedia

Albrecht von Kalnein (* 11. September 1611; † 10. April 1683 in Königsberg) war ein preußischer Staatsmann.

Herkunft und Familie

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Albrecht von Kalnein war Angehöriger des alten preußischen, 1786 in den preußischen Grafenstand erhobenen[1], gleichnamigen Adelsgeschlechts von Kalnein. Seine Eltern waren der Erbherr auf Kilgis, Lindenau, Park sowie Strauben, Caspar von Kalnein und Susanna von Wietmannsdorf. Der preußische Generalleutnant Karl Erhard von Kalnein (1687–1757) war Albrechts Großneffe, ein Enkel seines Bruders Heinrich, der kurbrandenburgischer Landrat und Oberstleutnant der Kavallerie war. Albrecht von Kalnein hatte vier Söhne[2]:

Nach einem Jurastudium hatte Kalneins Grand Tour ihn durch Frankreich, England und Deutschland geführt. 1641 wurde er Amtshauptmann zu Rastenburg, avancierte 1645 zum Landrat und 1653 zum Landvogt von Schaaken. Kalnein kam am 12. Dezember 1653 als Ober- und Regiments-Rat in die Regierung und avancierte 1654 zum Kanzler. 1655 wurde er Oberburggraf im Herzogtum Preußen und 1664 Präsident des Oberappellationsgerichts. Er war Erbherr auf den preußischen Landgütern Breitlinde, Molsenen, Loschen, Groß- und Klein-Lindenau, besaß weiterhin Bahnau Mühle sowie einen Krug in Rosenberg.

Einzelnachweise

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  1. Maximilian Gritzner: Chronologische Matrikel der Brandenburgisch-Preußischen Standeserhöhungen und Gnadenacte von 1600–1873. Berlin 1874, S. 42.
  2. Ernst Heinrich Kneschke (Hrsg.): Neues allgemeines deutsches Adels-Lexicon. Band 5, Leipzig 1864 S. 10.