Bezirk Tłumacz – Wikipedia

Lage des Bezirks Tłumacz im Kronland Galizien und Lodomerien

Der Bezirk Tłumacz war ein politischer Bezirk im Kronland Galizien und Lodomerien. Sein Gebiet umfasste Teile Ostgaliziens in der heutigen Westukraine (Oblast Iwano-Frankiwsk, Rajon Tlumatsch sowie Teilen des Rajons Tysmenyzja, des Rajons Kolomyja und des Rajons Monastyryska), Sitz der Bezirkshauptmannschaft war der Markt Tłumacz. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Bezirk an Polen abtreten.

Er grenzte im Nordosten an den Bezirk Buczacz, im Südosten an den Bezirk Horodenka, im Süden an den Bezirk Kolomea, im Südwesten an den Bezirk Nadwórna sowie Nordwesten an den Bezirk Stanislau.

Nachdem die Kreisämter Ende Oktober 1865 abgeschafft wurden und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergingen,[1] schuf man nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete ab. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] zur Schaffung von getrennten Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieb,[3] fasste man Gemeinden mehrerer Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen.

Der neue politische Bezirk Tłumacz wurde aus folgenden Bezirken gebildet:[4]

Am 1. November 1897 nahm der bereits 1895 kundgemachte Gerichtsbezirk Ottynia seine Arbeit auf[5][6].

Der Bezirk Tłumacz bestand bei der Volkszählung 1910 aus 67 Gemeinden sowie 60 Gutsgebieten[7] und umfasste eine Fläche von 952 km². Hatte die Bevölkerung 1900 noch 108.806 Menschen umfasst, so lebten hier 1910 116.066 Menschen[8]. Auf dem Gebiet lebten dabei mehrheitlich Menschen mit ruthenischer Umgangssprache (72 %) und griechisch-katholischem Glauben, Juden machten rund 8 % der Bevölkerung aus[9].

Auf dem Gebiet des Bezirks bestanden 1910 Bezirksgerichte in Ottynia, Tłumacz und Tyśmienica, diesen waren folgende Orte zugeordnet[10]:

Gerichtsbezirk Ottynia:

Gerichtsbezirk Tłumacz:

Gerichtsbezirk Tyśmienica:

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1865, XXVI. Stück, Nr. 92: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. September 1865, über die Aufhebung der Kreisbehörden in Galizien“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr. 37: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten in Ostgalizien“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, IX. Stück, Nr. 17: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. Jänner 1867“
  5. Reichsgesetzblatt vom 21. November 1895, Nr. 177, Seite 642
  6. Reichsgesetzblatt vom 1. August 1897, Nr. 185, Seite 1231
  7. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle I.
  8. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle II.
  9. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle III.
  10. Allgemeines Verzeichnis der Ortsgemeinden und Ortschaften Österreichs nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1910, Seite 387 ff.