Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1992 bis 2013 – Wikipedia
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Die Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1992 bis 2013 zeigt die zwischen 1992 und dem 1. April 2013[3] gültigen Verkehrszeichen in Deutschland, wie sie im amtlichen Verkehrszeichenkatalog (VzKat) aufgelistet waren. Die 1971 in der Bundesrepublik Deutschland eingeführte Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) behielt mit den bis dahin erfolgten Änderungsverordnungen weiter ihre Gültigkeit. Für den Raum der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik führte die Gestaltungsnovelle von 1992 erstmals seit 1978 zu einer durchgreifenden Veränderung der Beschilderung. Neben den Verkehrszeichen der StVO wird hier unter anderem auf straßenverkehrstechnisch relevante Zeichenanordnungen im Verkehrsblatt, in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und in der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) eingegangen.
Der Verkehrszeichenkatalog vom 19. März 1992 konkretisierte die Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung[4] und wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Verkehrsblatt veröffentlicht. Die am 1. Juli 1992 gültig gewordene Änderungsverordnung war keine Neufassung der 1971 in der Bundesrepublik Deutschland eingeführten Straßenverkehrs-Ordnung, sondern eine Novelle, in der insbesondere die gesamtdeutsche Verkehrssituation nach der Wende 1989/90 ihren Niederschlag finden sollte. Zudem wurden die meisten Sinnbilder der Verkehrszeichen überarbeitet (Gestaltungsnovelle).
Nach 1992 sind weitere Verkehrszeichen veröffentlicht oder bestehende Verkehrszeichen überarbeitet worden. In einem eigenen Absatz sind diese Änderungen mit Erscheinungsjahr aufgelistet.
Gestaltungsnovelle
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Gestaltungsnovelle der bundesdeutschen Verkehrszeichen geht bis auf das Jahr 1980 zurück. Damals wurde beschlossen, die Verkehrszeichengestaltung zu überarbeiten. Betont wurde bei dieser Überarbeitung, dass der Wiedererkennungswert eines Zeichens erhalten blieb. Es sollte jedoch ein graphisch einheitlicher, zeitloser Piktogrammcharakter gefunden werden.[5] Grund dafür war die Absicht, die Wahrnehmbarkeit und Lesbarkeit auch bei schlechter Witterung zu verbessern. Zudem sollte das während des Internationalen Pariser Verkehrsabkommens von 1909 eingeführte Sinnbild „Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken“ (damals: „Bahnübergang“)[6] abgeschafft und durch ein neu gestaltetes Sinnbild, das eine Elektrolok zeigte, ersetzt werden. Auch das Motorradsymbol, das erstmals in der Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung von 1934 auftauchte,[7] sollte nun ein zeitgemäßes Erscheinungsbild erhalten. In der Kritik standen insbesondere auch das aus der StVO-Novelle von 1956[8] stammende Zeichen für „Kinder“ sowie die meisten Piktogramme der StVO-Neufassung von 1970.[9] Die „Fachgruppe Verkehrsregelung und Wegweisung“ der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beschäftigte sich bis Mitte der 1980er Jahre mit der Neugestaltung sämtlicher Zeichen.[10] Das Verkehrszeichen 150 „Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken“ wurde jedoch erst mit der 2013 gültig gewordenen Neufassung der Straßenverkehrsordnung abgeschafft.[11] Das erste nach den neuen Gestaltungsrichtlinien eingeführte westdeutsche Schild war 1980 das damalige „Zeichen 325“.[12] Es blieb aber bis 1992 eine der wenigen Ausnahmen. Die Sinnbilder in Form seit der Gestaltungsnovelle von 1992 wurden auch teilweise von anderen Staaten in Europa übernommen, insbesondere von Luxemburg[13] und der Slowakei[14]. Ferner wurden die Sinnbilder der Gestaltungsnovelle in Teil 5 der mittlerweile zurückgezogenen DIN 66079 übernommen[15].
- Bereits 1972 kamen ohne rechtliche Grundlage stellenweise schon Sinnbilder ähnlich der Novelle von 1992 zum Einsatz
- Das 1980 eingeführte „Zeichen 325“
Herstellung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Verkehrszeichen wurden nach den Bestimmungen der StVO vom 16. November 1970 hergestellt. Diese waren zuletzt durch die Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009[16] geändert worden. Die Abmessungen und Ausführungsarten mussten unter anderem den im Verkehrsblatt-Verlag erschienen Richtlinien über Abmessung der Verkehrszeichen und der Zusatzschilder nach der StVO einschließlich ihrer Varianten vom 25. Mai 1972 und 26. Juli 1972 entsprechen. Zu beachten waren hierzu außerdem die am 1. Januar 1976 in Kraft getretenen Änderungen, einschließlich der Elften Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 19. März 1992.[17] Die Spationierung (Abstandsgestaltung) der Schriften auf den Zeichen erfolgte nach den Vorschriften im Verkehrsblatt 1982, Seite 284.
Die Sicherung der Qualität deutscher Verkehrszeichen wird durch den RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung überwacht. Jedes Verkehrszeichen muss den jeweils gültigen Qualitätsstandards entsprechen, um das Siegel zu erhalten und im öffentlichen Raum aufgestellt zu werden. Seit dem Jahr 2008 wird anstelle des bisherigen Siegels eine überarbeitete Version mit neuen Gestaltungsvorgaben verwendet. Das Siegel besitzt über dem RAL-Logo Raum für fünf einperforierte Prüfziffern. Die ersten beiden Ziffern sind eine kodierte Herstellerangabe. Diese Ziffern werden dem Produzenten des Schildes durch den RAL verliehen. Das Quartal wird durch die mittlere Zahl angegeben, und über das Herstellungsjahr geben die letzten beiden Ziffern Auskunft.
Ab 2008 wurde für die Hersteller eine zunächst noch freiwillige CE-Kennzeichnung auf dem Verkehrsschild eingeführt, die ab dem 1. Januar 2013 nach Mandat M111 (CE-Kennzeichnung in der Straßenausstattung) der EU-Kommission für ortsfeste vertikale Verkehrszeichen verpflichtend wurde. Mit Einführung der ab 2011 gültigen Technischen Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen (TLP VZ) war für eine vollständige Kennzeichnung der Schilder bereits zusätzlich die Angabe der Herstelleranschrift, in der Regel mittels eines weiteren Aufklebers, verpflichtend geworden. Vielfach hatten Hersteller schon in der Vergangenheit solche Aufkleber verwendet.
Die aktuelle rückseitige Beschriftung der Schilder bestand damit seit Anfang 2013 aus dem EU-verordneten CE-Zeichen nach EN 12899-1 sowie dem nach den deutschen Vorgaben angebrachten RAL-Gütezeichen und der Herstelleranschrift.[18]
- Rückseitenbeschriftung der Schilder (1983 bis Januar 2013)
- Das bis Ende 2007 auf der Rückseite amtlicher Verkehrsschilder angebrachte RAL-Gütezeichen
- Im Jahr 2008 wurde das Gütezeichen auf die neuen Gestaltungsvorgaben des RAL umgestellt
- Ab 2013 wurde das EU-Mandat mit der CE-Kennzeichnung in der Straßenausstattung Vorschrift
Besonderheiten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Von 1957[19] bis 2009 gab es zunächst nur in der Bundesrepublik Deutschland, ab 1990 auch auf dem Gebiet der ehemaligen DDR eigene Verkehrszeichen für Kriegsgräberstätten. Diese wurden mit der Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung von 2013 abgeschafft. Stattdessen ist nun über Sinnbild- und Zeichenkombinationen aus der Reihe touristischer Hinweisschilder und -Routen eine weitere Aufstellung möglich.
Obwohl die 1992 neu eingeführten Tabellenwegweiser nach Zeichen 435 und 436 StVO in aufgelöster Form ausschließlich innerorts angeordnet werden durfte, missachteten lokale Behörden und Kommunen diese Vorgabe vielfach und ersetzten unter anderem auf Land- und Bundesstraßen Pfeilwegweiser durch die neuen Zeichen. Und das, obwohl ein einseitiger Tabellenwegweiser bei einem ausgewählten Pforzheimer Anbieter im Jahr 2008 in der preisgünstigsten Ausführung als Zwei-Millimeter-Flachverkehrszeichen 254,40 Euro (passende teuerste Alform-Ausführung: 477,90 Euro) kostete und der entsprechende Preis bei einem Pfeilwegweiser nur 185,20 Euro (passende teuerste Alform-Ausführung: 359,50 Euro) ausmachte. Dieses Vorgehen wurde viele Jahre stillschweigend geduldet. Erst mit der Neufassung der StVO 2009/2013 wurden die Zeichen 435 und 436 als Abbildung im Verkehrszeichenkatalog nun deutlich als das gekennzeichnet, was sie sein sollen: Sie sind Teil eines Tabellenwegweisers in aufgelöster Form und nun ganz klar in die Zeichen 434-52 und 434-53 integriert, wobei nochmals auf die ausschließliche innerörtliche Nutzung hingewiesen wurde.
Sinnbilder nach § 39
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
- Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
- Radfahrer
- Fußgänger
- Reiter
- Viehtrieb, Tiere
- Straßenbahn
- Kraftomnibus
- Personenkraftwagen
- Personenkraftwagen mit Anhänger
- Lastkraftwagen mit Anhänger
- Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen
- Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas
- Mofas
(1) Gefahrzeichen nach Anlage 1 zu § 40 StVO (Nummernbereich 100 bis 199)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Zeichen 101
Gefahrstelle - Zeichen 102
Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts - Zeichen 103-10
Kurve (links) - Zeichen 103-20
Kurve (rechts) - Zeichen 105-10
Doppelkurve (zunächst links) - Zeichen 105-20
Doppelkurve (zunächst rechts) - Zeichen 108-50
Gefälle 4 % - Zeichen 110-50
Steigung 4 % - Zeichen 112
unebene Fahrbahn - Zeichen 113
Schnee- oder Eisglätte - Zeichen 114
Schleudergefahr bei Nässe und Schmutz - Zeichen 115-10
Steinschlag von rechts - Zeichen 115-20
Steinschlag von links - Zeichen 116
Splitt, Schotter - Zeichen 117-10
Seitenwind von rechts - Zeichen 117-20
Seitenwind von links - Zeichen 120
Verengte Fahrbahn
(künftig auch: 120-30 „verengte Fahrbahn, beidseitig“) - Zeichen 121-10
einseitig (rechts) verengte Fahrbahn
(künftig: 120-10) - Zeichen 121-20
einseitig (links) verengte Fahrbahn
(künftig: 120-20) - Zeichen 123
Baustelle - Zeichen 124
Stau - Zeichen 125
Gegenverkehr - Zeichen 128
bewegliche Brücke - Zeichen 129
Ufer - Zeichen 131
Lichtzeichenanlage - Zeichen 133-10
Fußgänger (Aufstellung rechts) - Zeichen 133-20
Fußgänger (Aufstellung links) - Zeichen 134-10
Fußgängerüberweg (Aufstellung rechts) - Zeichen 134-20
Fußgängerüberweg (Aufstellung links) - Zeichen 136-10
Kinder (Aufstellung rechts) - Zeichen 136-20
Kinder (Aufstellung links) - Zeichen 138-10
Radfahrer kreuzen (Aufstellung rechts) - Zeichen 138-20
Radfahrer kreuzen (Aufstellung links) - Zeichen 140-10
Viehtrieb, Tiere (Aufstellung rechts) - Zeichen 140-20
Viehtrieb, Tiere (Aufstellung links) - Zeichen 142-10
Wildwechsel (Aufstellung rechts) - Zeichen 142-20
Wildwechsel (Aufstellung links) - Zeichen 144-10
Flugbetrieb (Aufstellung rechts) - Zeichen 144-20
Flugbetrieb (Aufstellung links) - Zeichen 145
Kraftomnibusse - Zeichen 150
Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken - Zeichen 151
unbeschrankter Bahnübergang - Zeichen 153
dreistreifige Bake (links) – vor beschranktem Bahnübergang – - Zeichen 156
dreistreifige Bake (rechts) – vor unbeschranktem Bahnübergang – - Zeichen 157-10
dreistreifige Bake (Aufstellung rechts) - Zeichen 157-11
dreistreifige Bake mit Entfernungsangabe (Aufstellung rechts) - Zeichen 157-20
dreistreifige Bake (Aufstellung links) - Zeichen 157-21
dreistreifiger Bake mit Entfernungsangabe (Aufstellung links) - Zeichen 159-10
zweistreifige Bake (Aufstellung rechts) - Zeichen 159-11
zweistreifige Bake mit Entfernungsangabe (Aufstellung rechts) - Zeichen 159-20
zweistreifige Bake (Aufstellung links) - Zeichen 159-21
zweistreifige Bake mit Entfernungsangabe (Aufstellung links) - Zeichen 162-10
einstreifige Bake (Aufstellung rechts) - Zeichen 162-11
einstreifige Bake mit Entfernungsangabe (Aufstellung rechts) - Zeichen 162-20
einstreifige Bake (Aufstellung links) - Zeichen 162-21
einstreifige Bake mit Entfernungsangabe (Aufstellung links)
(2) Vorschriftzeichen nach Anlage 2 zu § 41 StVO (Nummernbereich 200 bis 299)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Zeichen 201-50
Andreaskreuz (stehend) ohne Blitzpfeil - Zeichen 201-51
Andreaskreuz (stehend) mit Blitzpfeil - Zeichen 201-52
Andreaskreuz (liegend) ohne Blitzpfeil - Zeichen 201-53
Andreaskreuz (liegend) mit Blitzpfeil - Zeichen 205
Vorfahrt gewähren! - Zeichen 206
Halt! Vorfahrt gewähren! - Zeichen 208
dem Gegenverkehr Vorrang gewähren! - Zeichen 209-10
vorgeschriebene Fahrtrichtung – links - Zeichen 209-20
vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts - Zeichen 209-30
vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus - Zeichen 209-31
vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts und links - Zeichen 211-10
vorgeschriebene Fahrtrichtung – hier links
(künftig: 209-11) - Zeichen 211-20
vorgeschriebene Fahrtrichtung – hier rechts
(künftig: 209-21) - Zeichen 214-10
vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus und links
(künftig: 209-12) - Zeichen 214-20
vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus und rechts
(künftig: 209-22) - Zeichen 220-20
Einbahnstraße, rechtsweisend - Zeichen 222-10
vorgeschriebene Vorbeifahrt – links vorbei - Zeichen 222-20
vorgeschriebene Vorbeifahrt – rechts vorbei - Zeichen 224-50
Haltestellen Straßenbahnen oder Linienbusse - Zeichen 224-51
Haltestellen Schulbusse - Zeichen 229
Taxenstand - Zeichen 237
Sonderweg Radfahrer - Zeichen 238
Sonderweg Reiter - Zeichen 239
Sonderweg Fußgänger - Zeichen 240
gemeinsamer Fuß- und Radweg - Zeichen 241-30
getrennter Rad- und Fußweg - Zeichen 241-31
getrennter Fuß- und Radweg - Zeichen 242
Beginn eines Fußgängerbereichs - Zeichen 243
Ende eines Fußgängerbereichs - Zeichen 245
Linienomnibusse - Zeichen 250
Verbot für Fahrzeuge aller Art - Zeichen 251
Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge - Zeichen 253
Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse - Zeichen 254
Verbot für Radfahrer - Zeichen 255
Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas - Zeichen 256
Verbot für Mofas - Zeichen 258
Verbot für Reiter - Zeichen 259
Verbot für Fußgänger - Zeichen 260
Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge - Zeichen 261
Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern - Zeichen 262
Verbot für Fahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht - Zeichen 263
Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast - Zeichen 264
Verbot für Fahrzeuge über angegebene Breite einschließlich Ladung - Zeichen 265
Verbot für Fahrzeuge über angegebene Höhe einschließlich Ladung - Zeichen 266
Verbot für Fahrzeuge und Züge über angegebene Länge einschließlich Ladung - Zeichen 267
Verbot der Einfahrt - Zeichen 268
Schneeketten sind vorgeschrieben - Zeichen 269
Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung - Zeichen 270
Verkehrsverbot bei Smog oder zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen - Zeichen 272
Wendeverbot - Zeichen 273
Verbot des Fahrens ohne einen Mindestabstand - Zeichen 274-56
zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h - Zeichen 274.1-50
Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h - Zeichen 274.2-50
Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h - Zeichen 274.1-51
Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 20 km/h - Zeichen 274.2-51
Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 20 km/h - Zeichen 275
vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit - Zeichen 276
Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art - Zeichen 277
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse - Zeichen 278-56
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 60 km/h - Zeichen 279
Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit - Zeichen 280
Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge aller Art - Zeichen 281
Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse - Zeichen 282
Ende sämtlicher Streckenverbote - Zeichen 283-30
Haltverbot (Mitte) - Zeichen 283-50
Haltverbot (ohne Richtungspfeile) - Zeichen 286-10
eingeschränktes Haltverbot (Anfang) - Zeichen 286-20
eingeschränktes Haltverbot (Ende) - Zeichen 286-30
eingeschränktes Haltverbot (Mitte) - Zeichen 286-50
eingeschränktes Haltverbot (ohne Richtungspfeile) - Zeichen 290
eingeschränktes Haltverbot für eine Zone - Zeichen 291
Parkscheibe.[20] - Zeichen 292-50
Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone - Zeichen 293
Fußgängerüberweg - Zeichen 294
Haltlinie - Zeichen 295
Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung - Zeichen 296
einseitige Fahrstreifenbegrenzung - Zeichen 297
Pfeile - Zeichen 297.1
Vorankündigungs-Markierungspfeil - Zeichen 298
Sperrfläche - Zeichen 299
Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote
(3) Richtzeichen nach Anlage 3 zu § 42 StVO (Nummernbereich 300 bis 500)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Zeichen 301
Vorfahrt - Zeichen 306
Vorfahrtstraße - Zeichen 307
Ende der Vorfahrtstraße. Das Zeichen wurde in dieser Form bereits 1980 vorgestellt und ist seit 1. Januar 1981 gültig.[21] - Zeichen 308
Vorrang vor dem Gegenverkehr - Zeichen 310-50
Ortstafel (Vorderseite) mit „Kreis ...“ - Zeichen 310-51
Ortstafel (Vorderseite) mit „Stadt ...“ - Zeichen 310-52
Ortstafel (Vorderseite) mit „Stadtteil ...“ - Zeichen 311-50
Ortstafel einseitig (Rückseite aus zwei gelbgrundigen Feldern) - Zeichen 311-51
Ortstafel einseitig (Rückseite aus einem weiß- und einem gelbgrundigen Feld) - Zeichen 313-50
Ortsteiltafel einzeilig
(nicht in der StVO enthalten) - Zeichen 313-51
Ortsteiltafel zweizeilig
(nicht in der StVO enthalten) - Zeichen 314-10
Parkplatz (Anfang) - Zeichen 314-20
Parkplatz (Ende) - Zeichen 314-50
Parkplatz - Zeichen 315-50
Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links - Zeichen 315-51
Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Anfang) - Zeichen 315-52
Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Ende) - Zeichen 315-53
Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Mitte) - Zeichen 315-55
Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts - Zeichen 315-56
Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Anfang) - Zeichen 315-57
Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende) - Zeichen 315-58
Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Mitte) - Zeichen 315-60
Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung links - Zeichen 315-61
Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Anfang) - Zeichen 315-62
Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Ende) - Zeichen 315-63
Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Mitte) - Zeichen 315-65
Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts - Zeichen 315-66
Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Anfang) - Zeichen 315-67
Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende) - Zeichen 315-68
Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Mitte) - Zeichen 315-70
Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links - Zeichen 315-71
Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links (Anfang) - Zeichen 315-72
Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links (Ende) - Zeichen 315-73
Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links (Mitte) - Zeichen 315-75
Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts - Zeichen 315-76
Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Anfang) - Zeichen 315-77
Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Ende) - Zeichen 315-78
Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Mitte) - Zeichen 315-80
Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links - Zeichen 315-81
Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links (Anfang) - Zeichen 315-81
Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links (Ende) - Zeichen 315-83
Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links (Mitte) - Zeichen 315-85
Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts - Zeichen 315-86
Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Anfang) - Zeichen 315-87
Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Ende) - Zeichen 315-87
Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Mitte) - Zeichen 316
Parken und Reisen - Zeichen 317
Wanderparkplatz - Zeichen 325
Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs - Zeichen 326
Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs - Zeichen 330
Autobahn - Zeichen 331
Kraftfahrstraße - Zeichen 332-20
Ausfahrt von der Autobahn - Zeichen 332-21
Ausfahrt von anderen Straßen - Zeichen 332-22
Ausfahrt nach innerörtlichen Zielen - Zeichen 333-20
Ausfahrt von der Autobahn - Zeichen 333-21
Ausfahrt von anderen Straßen - Zeichen 333-22
Ausfahrt nach innerörtlichen Zielen - Zeichen 334
Ende der Autobahn - Zeichen 336
Ende der Kraftfahrstraße - Zeichen 340
Leitlinie - Zeichen 341
Wartelinie - Zeichen 350-10
Fußgängerüberweg (Rechtsaufstellung) - Zeichen 350-20
Fußgängerüberweg (Linksaufstellung) - Zeichen 353
Einbahnstraße - Zeichen 354
Wasserschutzgebiet - Zeichen 355-10
Fußgängerunterführung - Zeichen 355-11
Fußgängerüberführung - Zeichen 356
Verkehrshelfer - Zeichen 357
Sackgasse - Zeichen 358
Erste Hilfe - Zeichen 359
Pannenhilfe - Zeichen 360-50
Fernsprecher - Zeichen 360-51
Fernsprecher (Notruf) - Zeichen 361-50
Tankstelle - Zeichen 361-51
Tankstelle auch mit bleifreiem Benzin - Zeichen 363
Polizei - Zeichen 366
Zelt- und Wohnwagenplatz - Zeichen 367
Fremdenverkehrsbüro oder Auskunftsstelle - Zeichen 368
Verkehrsfunksender
Das an den Autobahnen aufgestellte Zeichen verlor am 31. Dezember 2002 seine Gültigkeit[22] und wurde ab 1. Januar 2003 abgebaut. - Zeichen 375
Autobahnhotel - Zeichen 376
Autobahngasthaus - Zeichen 377
Autobahnkiosk - Zeichen 378
Toilette - Zeichen 380-52
Richtgeschwindigkeit 80 km/h[23] - Zeichen 380-54
Richtgeschwindigkeit 100 km/h - Zeichen 381-52
Ende der Richtgeschwindigkeit 80 km/h[23] - Zeichen 381-54
Ende der Richtgeschwindigkeit 100 km/h - Zeichen 385-50
Ortshinweistafel, einzeilig (einseitig)[23] - Zeichen 385-51
Ortshinweistafel, zweizeilig (einseitig) - Zeichen 386-10
Unterrichtungstafel über Kriegsgräberstätten (linksweisend) - Zeichen 386-20
Unterrichtungstafel über Kriegsgräberstätten (rechtsweisend) - Zeichen 386-50
touristischer Hinweis nach RtH[24] Hinweiszeichen im Nahbereich touristisch bedeutsamer Ziele - Zeichen 386-51
touristischer Hinweis nach RtH: Kennzeichnung von Touristikstraßen außerhalb der Autobahnen - Zeichen 386-52
touristischer Hinweis nach RtH: Unterrichtungstafel über Landschaften und Sehenswürdigkeiten entlang der Autobahnen - Zeichen 386-53
Unterrichtungstafel über Flüsse (Name einzeilig) - Zeichen 386-54
Unterrichtungstafel über Flüsse (Name zweizeilig) - Zeichen 388
Seitenstreifen für mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht befahrbar - Zeichen 389
Seitenstreifen für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t und Zugmaschinen nicht befahrbar - Zeichen 392
Zollstelle - Zeichen 393
Informationstafel an Grenzübergangsstellen[23] - Zeichen 394-50
Schild für Laternen; Hinweis auf Laternen, die nicht die ganze Nacht brennen[23] - Zeichen 394-51
Ring für Laternenpfähle; Hinweis auf Laternen, die nicht die ganze Nacht brennen (Klebefolie) - Zeichen 401
Nummernschild für Bundesstraßen - Zeichen 405
Nummernschild für Autobahnen - Zeichen 406
Knotenpunkte der Autobahnen (Autobahnausfahrten, Autobahnkreuze und Autobahndreiecke) - Zeichen 410
Nummernschild für Europastraßen - Zeichen 415-10
Wegweiser auf Bundesstraßen (linksweisend) - Zeichen 415-20
Wegweiser auf Bundesstraßen (rechtsweisend) - Zeichen 415-10
Wegweiser auf Bundesstraßen (linksweisend) - Zeichen 415-20
Wegweiser auf Bundesstraßen (rechtsweisend) - Zeichen 418-10
Wegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung (linksweisend) - Zeichen 418-20
Wegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung (rechtsweisend) - Zeichen 419-10
Wegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung (linksweisend) - Zeichen 419-20
Wegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung (rechtsweisend) - Zeichen 421-10
Wegweiser für Lastkraftwagen (linksweisend) - Zeichen 421-20
Wegweiser für Lastkraftwagen (rechtsweisend) - Zeichen 421-11
Wegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern (linksweisend)
bisher: Zeichen 421 - Zeichen 421-21
Wegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern (rechtsweisend)
bisher: Zeichen 421 - Zeichen 421-12
Wegweiser für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung (linksweisend)
bisher: Zeichen 421 - Zeichen 421-22
Wegweiser für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung (rechtsweisend)
bisher: Zeichen 421 - Zeichen 430-10
Wegweiser zur Autobahn (linksweisend) - Zeichen 430-20
Wegweiser zur Autobahn (rechtsweisend) - Zeichen 432-10
Wegweiser zu innerörtlichen Zielen und zu Einrichtungen mit erheblicher Verkehrsbedeutung (linksweisend) - Zeichen 432-20
Wegweiser zu innerörtlichen Zielen und zu Einrichtungen mit erheblicher Verkehrsbedeutung (rechtsweisend) - Zeichen 434
Wegweisertafel - Zeichen 437
Straßennamensschild - Zeichen 438
Vorwegweiser - Zeichen 439
Vorwegweiser - Zeichen 440
Vorwegweiser zur Autobahn - Zeichen 442-10
Vorwegweiser für Fahrradfahrer (linksweisend) - Zeichen 442-20
Vorwegweiser für Fahrradfahrer (rechtsweisend) - Zeichen 442-30
Vorwegweiser für Fahrradfahrer (geradeausweisend) - Zeichen 442-11
Vorwegweiser für Lastkraftwagen (linksweisend) - Zeichen 442-21
Vorwegweiser für Lastkraftwagen (rechtsweisend) - Zeichen 442-31
Vorwegweiser für Lastkraftwagen (geradeausweisend) - Zeichen 442-12
Vorwegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern (linksweisend)
bisher: Zeichen 442 - Zeichen 442-22
Vorwegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern (rechtsweisend)
bisher: Zeichen 442 - Zeichen 442-32
Vorwegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern (geradeausweisend)
bisher: Zeichen 442 - Zeichen 442-13
Vorwegweiser für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung (linksweisend)
bisher: Zeichen 442 - Zeichen 442-23
Vorwegweiser für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung (rechtsweisend)
bisher: Zeichen 442 - Zeichen 442-33
Vorwegweiser für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung (geradeausweisend)
bisher: Zeichen 442 - Zeichen 448
Ankündigungstafel auf Autobahnen - Zeichen 449
Vorwegweiser auf Autobahnen - Zeichen 450
Ankündigungsbake (dreistreifig) - Zeichen 451
Ankündigungsbake (zweistreifig) - Zeichen 452
Ankündigungsbake (einstreifig) - Zeichen 453
Entfernungstafel auf Autobahnen - Zeichen 454-10
Umleitungswegweiser (linksweisend) - Zeichen 454-20
Umleitungswegweiser (rechtsweisend) - Zeichen 455-10
Nummerierte Umleitung (linksweisend) - Zeichen 455-11
Nummerierte Umleitung (links vorbei) - Zeichen 455-12
Nummerierte Umleitung (hier links) - Zeichen 455-20
Nummerierte Umleitung (rechtsweisend) - Zeichen 455-21
Nummerierte Umleitung (rechts vorbei) - Zeichen 455-22
Nummerierte Umleitung (hier rechts) - Zeichen 455-30
Nummerierte Umleitung (geradeausweisend) - Zeichen 457
Umleitungsankündigung - Zeichen 458-10
Planskizze (Umfahrung links);
bisher: Zeichen 459 - Zeichen 458-11
Planskizze (Umfahrung links);
bisher: Zeichen 459 - Zeichen 459
Ende einer Umleitung - Zeichen 460-10
Bedarfsumleitung, linksweisend - Zeichen 460-11
Bedarfsumleitung, rechts vorbei - Zeichen 460-12
Bedarfsumleitung, hier links - Zeichen 460-20
Bedarfsumleitung, rechtsweisend - Zeichen 460-21
Bedarfsumleitung, links vorbei - Zeichen 460-22
Bedarfsumleitung, hier rechts - Zeichen 460-30
Bedarfsumleitung, geradeausweisend - Zeichen 466
Bedarfsumleitungstafel - Zeichen 467
Umlenkungspfeil - Zeichen 468-10
Schwierige Verkehrsführung, Umfahrung rechts/links/links - Zeichen 468-11
Schwierige Verkehrsführung, Umfahrung rechts/rechts/rechts - Zeichen 500
Überleitungstafel
(4) Varianten der Verkehrslenkungstafel nach Zeichen 500 (Nummern 501 bis 599)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Zeichen 501-10
Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: einstreifig nach links - Zeichen 501-11
Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zweistreifig nach links - Zeichen 501-12
Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: dreistreifig nach links - Zeichen 501-15
Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: einstreifig nach links und einstreifig geradeaus - Zeichen 501-16
Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: einstreifig nach links und zweistreifig geradeaus - Zeichen 501-17
Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zweistreifig nach links und einstreifig geradeaus - Zeichen 501-20
Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: einstreifig nach rechts - Zeichen 501-21
Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zweistreifig nach rechts - Zeichen 501-22
Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: dreistreifig nach rechts
- Zeichen 505-11
Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StVO außerhalb der Autobahn: zweistreifig nach links - Zeichen 505-12
Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 auf Autobahnen: zweistreifig nach links - Zeichen 505-21
Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StVO außerhalb der Autobahn: zweistreifig nach rechts - Zeichen 505-22
Überleitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 auf Autobahnen: zweistreifig nach rechts
- Zeichen 511-10
Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: einstreifig nach links - Zeichen 511-11
Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zweistreifig nach links - Zeichen 511-12
Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: dreistreifig nach links - Zeichen 511-20
Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: einstreifig nach rechts - Zeichen 511-21
Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zweistreifig nach rechts - Zeichen 511-22
Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: dreistreifig nach rechts
- Zeichen 515-11
Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StVO außerhalb der Autobahn: zweistreifig nach links - Zeichen 515-12
Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StVO auf Autobahnen: zweistreifig nach links - Zeichen 515-13
Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StVO: dreistreifig nach links - Zeichen 515-21
Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StVO außerhalb der Autobahn: zweistreifig nach rechts - Zeichen 515-22
Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StVO auf Autobahnen: zweistreifig nach rechts - Zeichen 515-23
Verschwenkungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StVO: dreistreifig nach rechts
- Zeichen 521-30
Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung - Zeichen 521-31
Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung - Zeichen 521-32
Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: vier Fahrstreifen in Fahrtrichtung - Zeichen 521-33
Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: fünf Fahrstreifen in Fahrtrichtung
- Zeichen 522-30
Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr: ein Fahrstreifen in Fahrtrichtung, ein Fahrstreifen in Gegenrichtung - Zeichen 522-31
Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr: zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung, ein Fahrstreifen in Gegenrichtung - Zeichen 522-32
Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr: ein Fahrstreifen in Fahrtrichtung, zwei Fahrstreifen in Gegenrichtung - Zeichen 522-33
Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr: zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung, zwei Fahrstreifen in Gegenrichtung
- Zeichen 525-31
Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StVO: drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung
- Zeichen 526-31
Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StVO: zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung und ein Fahrstreifen in Gegenrichtung - Zeichen 526-33
Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StVO: zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung und zwei Fahrstreifen in Gegenrichtung
- Zeichen 531-10
Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch ein Fahrstreifen links in Fahrtrichtung - Zeichen 531-11
Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch zwei Fahrstreifen links in Fahrtrichtung - Zeichen 531-12
Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch drei Fahrstreifen links in Fahrtrichtung - Zeichen 531-13
Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch vier Fahrstreifen links in Fahrtrichtung - Zeichen 531-20
Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung - Zeichen 531-21
Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch zwei Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung - Zeichen 531-22
Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch drei Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung - Zeichen 531-23
Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: noch vier Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung
- Zeichen 532-10
Einengungstafel; Darstellung mit Gegenverkehr: noch ein Fahrstreifen links in Fahrtrichtung und ein Fahrstreifen im Gegenverkehr - Zeichen 532-20
Einengungstafel; Darstellung mit Gegenverkehr: noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung und ein Fahrstreifen im Gegenverkehr - Zeichen 532-21
Einengungstafel; Darstellung mit Gegenverkehr: noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung und zwei Fahrstreifen im Gegenverkehr
- Zeichen 535-11
Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 279 StVO: noch zwei Fahrstreifen links in Fahrtrichtung - Zeichen 535-21
Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 279 StVO: noch zwei Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung - Zeichen 536-20
Einengungstafel; Darstellung mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 279 StVO: noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung und ein Fahrstreifen im Gegenverkehr - Zeichen 536-21
Einengungstafel; Darstellung mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 279 StVO: noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung, und zwei Fahrstreifen im Gegenverkehr
- Zeichen 541-10
Aufweitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung - Zeichen 541-11
Aufweitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zwei vorhandene und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung - Zeichen 541-20
Aufweitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung - Zeichen 541-21
Aufweitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zwei vorhandene und ein zusätzlicher Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung
- Zeichen 542-10
Aufweitungstafel; Darstellung mit Gegenverkehr: ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung, ein Fahrstreifen im Gegenverkehr - Zeichen 542-11
Aufweitungstafel; Darstellung mit Gegenverkehr: ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung, zwei Fahrstreifen im Gegenverkehr
- Zeichen 545-11
Aufweitungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StVO: zwei vorhandene und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung
- Zeichen 546-10
Aufweitungstafel; Darstellung mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StVO: ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung, ein Fahrstreifen im Gegenverkehr - Zeichen 546-11
Aufweitungstafel; Darstellung mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StVO: ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung, zwei Fahrstreifen im Gegenverkehr
- Zeichen 551-20
Zusammenführungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: eins plus eins Fahrstreifen - Zeichen 551-21
Zusammenführungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: eins plus zwei Fahrstreifen - Zeichen 551-22
Zusammenführungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr: zwei plus zwei Fahrstreifen