Bottenau – Wikipedia
Bottenau Stadt Oberkirch | |
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Koordinaten: | 48° 31′ N, 8° 3′ O |
Einwohner: | 1010 (28. Dez. 2013) |
Eingemeindung: | 1. Januar 1975 |
Postleitzahl: | 77704 |
Vorwahl: | 07802 |
Bottenau ist ein Ortsteil der Stadt Oberkirch im Ortenaukreis in Baden-Württemberg. Der Ort liegt zwei Kilometer westlich vom Kernbereich von Oberkirch.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bottenau wurde erst 1935 als selbständige Gemeinde gebildet. Der namensgebende Ort war 1296 als Botnowe erstmals erwähnt worden und gehörte bis 1935 zur Gemeinde Durbach. Die zu Bottenau gehörigen Weiler Diebersbach (1381 als Diepolczbach erwähnt) und Schlatten (1381 als „in dem Slatten“ erwähnt) gehörten bis 1935 zur Gemeinde Butschbach sowie Meisenbühl (1432 als „uff der Egesen“ erwähnt) zur aufgelösten Gemeinde Herztal. Herztal (1346 „zu Hetzelis“ erstmals erwähnt und heute zum Stadtteil Nußbach gehörig), war seit 1846 der Name der Gemeinde Meisenbühl, als diese aus mehreren Weilern neu gebildet worden war.
Im Mittelalter, wahrscheinlich schon im 14. Jahrhundert, gehörte der Vordere Teil von Bottenau zur Landvogtei Ortenau. Innerhalb der Landvogtei war es Teil des Landgerichts Appenweier.
Bottenau wurde am 1. Januar 1975 nach Oberkirch eingemeindet.[1]
Sehenswürdigkeiten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Kapelle St. Wendelin
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die St. Wendelins Kapelle steht auf einer Anhöhe westlich von Bottenau. Neben der heutigen Kapelle stand im Mittelalter ein Vorgängerbau. Dieser wurde auf Geheiß des Appenweirer Gerichtsvogts Simon Bruder Mitte des 18. Jahrhunderts abgerissen und durch einen Neubau, die heutige Kapelle, ersetzt. Die Kapelle St. Wendelin wurde im Jahr 1756 erbaut. Sie dient zur Verehrung des Hl. Wendelin.[2]
Burgruine Fürsteneck
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nordöstlich von Bottenau liegt die Ruine der Burg Fürsteneck, einer Höhenburg, die Ende des 12. Jahrhunderts erbaut wurde.
Brandstetter-Kapelle
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Brandstetter-Kapelle steht auf der Passhöhe von Bottenau in Richtung Durbach (Im Jahr 1913 erhielt die Kapelle einen Altar der Gebrüder Moroder[3]).
Geigerskopfturm
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Geigerskopfturm ist ein Aussichtsturm, der auf dem 436,2 m hohen Geigerskopf steht. Der Turm gehört dem Schwarzwaldverein und ist seit dem Jahr 2000 frei zugänglich.
Traditionen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bauerngericht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Am 28. Dezember jeden Jahres tritt das traditionelle Bottenauer Bauerngericht zusammen. Seit der Schließung des Restaurants Weinbergblick findet das Bauerngericht ausschließlich im Hotel Rebstock statt. Am 28. Dezember 2014 feierte Bottenau das 300-jährige Bestehen des Bauerngerichtes.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 1100 Jahre Appenweier. Redaktion Karl Maier, Oberkirch 1984.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Informationen über Bottenau auf der Homepage der Stadt Oberkirch.
- Informationen über den Geigerskopfturm auf der Website Alemannische Seiten.
- Webseite der Grundschule Bottenau
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 514 (Statistische Bibliothek des Bundes und der Länder [PDF]).
- ↑ Kapelle St. Wendelin Oberkirch-Bottenau. In: freizeit.regioguide24.de. HFB-Press, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 20. Dezember 2018; abgerufen am 19. Dezember 2018. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Werner Scheurer: Die Altäre der Offenburger Altarbauer Moroder. In: Medizinhistorische Mitteilungen. Zeitschrift für Wissenschaftsgeschichte und Fachprosaforschung. Band 36/37, 2017/2018 (2021), S. 147–182, hier: S. 164.