Carl von Wangenheim – Wikipedia

Ernst Johann Carl Freiherr von Wangenheim (* 2. Juli 1860 auf Gut Neu Lobitz, Kreis Dramburg; † 2. August 1931 in Bückeburg)[1] war ein deutscher Verwaltungsbeamter aus der Familie von Wangenheim.

Wangenheim war ein Sohn des Rittergutsbesitzers und Ritterschaftsrats Ernst Freiherr von Wangengheim (1829–1890) zu Neu Lobitz, und ein Enkel von Karl von Wangenheim. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Straßburg und in Leipzig. 1880 wurde er Mitglied des Corps Rhenania Straßburg.[2] Nach dem Studium trat er in den preußischen Staatsdienst ein. Von 1887 bis 1888 absolvierte er das Regierungsreferendariat bei der Regierung in Stettin.[3] 1885 wurde er Regierungsassessor in Hannover, bevor er am 4. Mai 1892 zum Landrat des Kreises Diepholz ernannt wurde. Am 30. Juli 1902 erfolgte seine Versetzung als Landrat an den Landkreis Osnabrück. Von 1892 bis 1902 war er Landrat des Kreises Diepholz und von 1902 bis 1917 des Landkreises Osnabrück.[4][5] Als Landrat a. D. lebte er bis zu seinem Tod 1931 in Bückeburg.[6]

  • Carl von Wangenheim: Aus 25 Jahren der Verwaltung von 2 Kreisen der Provinz Hannover durch einen altpreussischen Landrat. Diepholz 1917.

Einzelnachweise

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  1. Genealogisches Handbuch des Adels, Freiherrliche Häuser Band XXI, Band 120 der Gesamtreihe, C. A. Starke Verlag, Limburg (Lahn) 1999, ISSN 0435-2408, S. 543.
  2. Kösener Korpslisten 1910, 189, 78
  3. Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz Bestand I. HA Rep. 125, Nr. 5278
  4. Landkreis Grafschaft Diepholz Verwaltungsgeschichte und Landratsliste auf der Website territorial.de (Rolf Jehke)
  5. Landkreis Osnabrück Verwaltungsgeschichte und Landratsliste auf der Website territorial.de (Rolf Jehke)
  6. Kösener Corpslisten 1960, 100, 78
  7. Kösener Corpslisten 1930, 102, 78