Erlauftal Straße – Wikipedia

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Landesstraße B25 in Österreich
Basisdaten
Gesamtlänge: 85,2 km

Bundesland:

Straßenverlauf
Niederösterreich
Bezirk Melk
Persenbeug-Gottsdorf B3 Donau Straße, B36 Zwettler Straße
Donau
Ybbs an der Donau
Ybbs
Westbahn
B1 Wiener Straße
(100)  Ybbs A1 E60 West Autobahn
Bezirk Scheibbs
Erlauftalbahn
Große Erlauf
Große Erlauf
Große Erlauf
Purgstall an der Erlauf
Große Erlauf
Erlauftalbahn
B22 Grestner Straße
Scheibbs
Erlauftalbahn
Große Erlauf
B28 Puchenstubner Straße
Jessnitz
Große Erlauf
Erlauftalbahn
Gaming
Pass Grubberg (740 m ü. A.)
B71 Zellerrain Straße
Lunz am See
Ybbsthalbahn-Bergstrecke
Ybbstalbahn
Ybbstalbahn
Ybbstalbahn
Ybbs
Göstling an der Ybbs B31
Pass Mendlingpass (680 m ü. A.)
Steiermark
Bezirk Liezen
Salza
Erzhalden B24 Hochschwab Straße
Palfau
Gams bei Hieflau
Pass Radstatthöhe (637 m ü. A.)
Landl
Enns
Rudolfsbahn
Lainbach B115 Eisen Straße
Die Erlauftal Straße nördlich von Purgstall an der Erlauf

Die Erlauftaler Straße B 25 ist eine 85,2 km lange Bundesstraße und befindet sich zum überwiegenden Teil in Niederösterreich. Sie führt von Persenbeug an der Kreuzung mit der Donau-Bundesstraße B 3 über Ybbs an der Donau, Wieselburg, Purgstall und Scheibbs bis ins steirische Lainbach bei Landl und mündet in die Eisen-Straße B 115.

Die Scheibser Straße wurde 1826 dem Verkehr übergeben. Am 1. November 1826 wurden vier Mautstationen in Wieselburg, Affa, Gamling und Götzwang eingerichtet.

Die Straße „von der steierischen Grenze über Gößling, Lunz, Gaming, Scheibbs, Wieselburg nach Colm an der Wien-Linzer Straße und von da unterhalb Erlauf nach Pöchlarn zur Westbahn und Donau“ gehört zu den 17 Straßen, die 1866 zu niederösterreichischen Landesstraßen erklärt wurden.[1] 1870 wurde die Maut auf den niederösterreichischen Landesstraßen abgeschafft.[2]

Auf steirischer Seite wurde der Streckenabschnitt zwischen Lainbach und der Landesgrenze bei Mendling 1926 zur Konkurrenzstraße erklärt. In der österreichischen Rechtssprache bezeichnet Konkurrenz die gemeinsame Finanzierung eines Projektes durch verschiedene Institutionen. In diesem Falle zahlte das Land Steiermark 70 % der Baukosten.[3] Seit dem 1. April 1938 galt diese Straße als Landesstraße.[4]

Die Erlauftal Straße zwischen Wieselburg und Lainbach gehörte seit dem 1. Jänner 1949 zum Netz der Bundesstraßen in Österreich.[5]

Die Persenbeug-Wieselburger Straße gehört zu den Straßen in Niederösterreich, die durch das Bundesgesetz vom 2. Juni 1954 zu Bundesstraßen erklärt wurden. Im Bundeshaushalt 1954 wurden 15.000.000 Schilling für den Ausbau dieser Straßen bereitgestellt.[6]

Im Jahr 2016 wurde das erste Baulos einer Umfahrung der Stadt Wieselburg vergeben. Das mit 80 Millionen Euro veranschlagte Bauvolumen soll die Stadt, durch die täglich 16.000 Fahrzeuge rollen, entlasten.[7] Die Bauzeit der 8,4 Kilometer langen Straße sollte ursprünglich drei Jahre betragen, jedoch wurde die Umfahrung Wieselburg erst am 11. Juni 2021 feierlich eröffnet.[8]

Commons: Erlauftal Straße – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  1. Gesetz über die Erklärung einer Anzahl von Straßenzügen zu Landesstraßen, wirksam für das Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns. LGBl. Nr. 6/1866. § 1 Nr. 12
  2. Gesetz, betreffend die Aufhebung der Mauth auf den Landesstraßen. LGBl. Nr. 29/1970.
  3. Gesetz vom 25. Juni 1926, betreffend die Bildung von Konkurrenzen für die Erhaltung und Instandsetzung einiger Straßenzüge Steiermarks. LGBl. Nr. 53/1926.
  4. Gesetz über die öffentlichen Straßen mit Ausnahme der Bundesstraßen (Landes-Straßenverwaltungsgesetz). LGBl. Nr. 20/1938, § 59 Abs. 2(a) Nr. 6.
  5. Bundesstraßengesetz vom 18. Februar 1948, Verzeichnis B.
  6. Bundesgesetz vom 2. Juni 1954, Verzeichnis E.
  7. 66 Millionen Euro für Umfahrung Wieselburg auf ORF vom 16. Juni 2017, abgerufen am 18. Juni 2017.
  8. Erste Überlegungen 1953 Umfahrung Wieselburg für Verkehr freigegeben. In: noen.at. 11. Juni 2021, abgerufen am 13. Juni 2021.
 B25  Die Erlauftal Straße befand sich wie die anderen ehemaligen Bundesstraßen in der Bundesverwaltung. Seit dem 1. April 2002 steht sie unter Landesverwaltung und führt zwar das B in der Nummer weiterhin, nicht aber die Bezeichnung Bundesstraße.