Obbornhofen – Wikipedia

Obbornhofen
Stadt Hungen
Wappen von Obbornhofen
Koordinaten: 50° 26′ N, 8° 50′ OKoordinaten: 50° 26′ 23″ N, 8° 49′ 59″ O
Höhe: 150 (142–194) m ü. NHN
Fläche: 6,96 km²[1]
Einwohner: 884 (31. Dez. 2022) HW+NW[2]
Bevölkerungsdichte: 127 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Januar 1977
Postleitzahl: 35410
Vorwahl: 06036

Obbornhofen ist ein Stadtteil von Hungen im mittelhessischen Landkreis Gießen.

Geografische Lage

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Obbornhofen liegt südwestlich von Hungen in der nördlichen Wetterau. Durch den Ort verläuft die Landesstraße 3354. Durch ein Waldstück abgeschirmt liegt westlich die Bundesautobahn 45.

Ersterwähnung und historische Namensformen

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Obbornhofen wurde 766/767 erstmals im Lorscher Codex als „Oberenhouen“ erwähnt,[3] danach in zahlreichen weiteren Schenkungen an das Kloster Lorsch.[4]

Spätere historische Namensformen waren (jeweils mit dem Jahr der Erwähnung):

  • 1141: in Obernhoben[5]
  • 1269: de Oberhoven[6]
  • 1342: von Obirnhabin[7]
  • 1367: von Abernhofen[8]

Herrschaftsverhältnisse im Mittelalter

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In Obbornhofen befand sich der zentrale Herrenhof für den Besitz des Klosters Lorsch auch in Wohnbach und Bellersheim. Der Hof umfasste ca. 60 m × 60 m und war damit fast genauso groß wie der Berstädter Herrenhof.[9]

Obbornhofen wird am 10. Juli 1238 zur Hälfte als münzenbergisches Lehen an den Ritter Winter von Kalsmunt durch Ulrich I. von Münzenberg vergeben.[10]

Nach dem Aussterben der Münzenberger in männlicher Linie 1255 erbten Isengard von Münzenberg und ihr Mann Philipp von Bolanden einen Teil des Münzenberger Besitzes. 1271 teilten die Söhne Philipps die Herrschaft Münzenberg 1271 Werner von Falkenstein erhielt u. a. das Gericht Obbornhofen.[11]

Am 20. April 1304 wurde in einem Schiedsspruch zwischen Ulrich von Hanau und den Falkensteinern festgestellt, dass Hanau ein Sechstel „umme Gerlohes gut von Berstat zu Obernhoven, daz die herren von Valkenstein ime nemen,“ für den Fall zugesprochen wird, dass dieses Gut lehnsrührig von der Herrschaft Münzenberg ist.[12]

Gebietsreform in Hessen

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Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde zum 1. Januar 1977 kraft Landesgesetz die bis dahin selbstständige Gemeinde Obbornhofen in die Kleinstadt Hungen eingegliedert.[13] Für Obbornhofen wurde wie für alle Stadtteil von Hungen ein Ortsbezirk eingerichtet.[14]

Verwaltungsgeschichte im Überblick

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Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Obbornhofen angehört(e):[1][15][16]

Gerichte seit 1803

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In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Obbornhofen ab 1806 das „Patrimonialgericht der Fürsten Solms-Braunfels“ in Wölfersheim zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die zweite Instanz für die Patrimonialgerichte waren die standesherrlichen Justizkanzleien. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. Ab 1822 ließen die Fürsten Solms-Braunfels ihre Rechte am Gericht durch das Großherzogtum Hessen in ihrem Namen ausüben. „Landgericht Hungen“ war daher die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Obbornhofen zuständig war. Auch auf sein Recht auf die zweite Instanz, die durch die Justizkanzlei in Hungen ausgeübt wurde verzichtete der Fürst 1823.[21] Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[22]

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Hungen“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[23]

Am 1. Juni 1934 wurde das Amtsgericht Hungen aufgelöst und Obbornhofen dem Bezirk des Amtsgerichts Nidda zugeteilt.[24] Zum 1. Januar 2012 wurde auch das Amtsgericht Nidda gemäß Beschluss des hessischen Landtags aufgelöst und Obbornhofen ging an das Amtsgericht Gießen.[25] Die übergeordneten Instanzen sind jetzt, das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Kirchengeschichte

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Evangelische Kirche

Obbornhofen hat seit 1333 eine selbstständige Pfarrei.[26] 1462 und noch bis 1593 hatten die von Nordeck zur Rabenau den Kirchensatz als Solms-Licher Lehen. Den Kirchensatz hatte Solms-Lich aus der Münzenberger Erbschaft.

Blasius Lundorp ist der erste bekannte evangelische Pfarrer in Obbornhofen. Seine Amtszeit dauerte von 1558 bis 1568. Ihm folgte für 56 Jahre Martin Walter aus Bauernheim.[27] Dieser war auch bereit, den konfessionellen Wechsel von der Lehre Luthers zur reformierten unter Graf Conrad von Solms-Braunfels zu vollziehen.[28]

Die heutige evangelische Kirchengemeinde ist mit der evangelischen Kirchengemeinde Bellersheim pfarramtlich verbunden.

Der quadratische Chorraum der Obbornhofener Kirche stammt aus dem 13. Jahrhundert. Das neue, barock geprägte Kirchenschiff wurde 1741 und 1742 angebaut.

Jüdische Gemeinde

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Juden lebten in Obbornhofen seit dem Beginn des 17. Jahrhunderts. Gemeinsam mit den Juden in Bellersheim und Wohnbach bildeten sie die Jüdische Gemeinde Obbornhofen, Bellersheim und Wohnbach. In Obbornhofen stand eine Synagoge, die heute als Wohnhaus erhalten ist. Der jüdische Friedhof am Eichelberg war Begräbnisstätte für Obbornhofener, Bellersheimer und Wohnbacher Juden.

Beinahe alle Juden in den drei Orten wurden nach 1939 deportiert und ermordet.[29] Einigen gelang es noch auszuwandern.

Einwohnerstruktur 2011

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Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Obbornhofen 852 Einwohner. Darunter waren 18 (2,1 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 147 Einwohner unter 18 Jahren, 369 zwischen 18 und 49, 192 zwischen 50 und 64 und 144 Einwohner waren älter.[30] Die Einwohner lebten in 342 Haushalten. Davon waren 87 Singlehaushalte, 96 Paare ohne Kinder und 114 Paare mit Kindern, sowie 39 Alleinerziehende und 9 Wohngemeinschaften. In 63 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 131 Haushaltungen lebten keine Senioren.[30]

Einwohnerentwicklung

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Obbornhofen: Einwohnerzahlen von 1830 bis 2020
Jahr  Einwohner
1830
  
477
1834
  
522
1840
  
530
1846
  
541
1852
  
569
1858
  
549
1864
  
553
1871
  
569
1875
  
569
1885
  
553
1895
  
557
1905
  
621
1910
  
642
1925
  
650
1939
  
653
1946
  
939
1950
  
909
1956
  
823
1961
  
850
1967
  
852
1971
  
835
1987
  
797
1991
  
879
2000
  
907
2005
  
917
2011
  
852
2015
  
877
2020
  
869
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: [1]; nach 1970 Stadt Hungen;[31] Zensus 2011[30]

Historische Religionszugehörigkeit

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• 1830: 477 evangelische, 3 römisch-katholische und 26 jüdische Einwohner[1]
• 1961: 711 evangelische, 26 römisch-katholische Einwohner[1]

Historische Erwerbstätigkeit

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• 1961: Erwerbspersonen: 184 Land- und Forstwirtschaft, 190 Prod. Gewerbe, 47 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 26 Dienstleistung und Sonstiges.[1]

Für den Stadtteil Obbornhofen besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Obbornhofen) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung.[14] Der Ortsbeirat besteht aus fünf Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 56,37 %. Dabei wurden gewählt: zwei Mitglieder der SPD und drei Mitglieder der „Freien Wähler Hungen“ (FW).[32] Der Ortsbeirat wählte Steffen Wolf (FW) zum Ortsvorsteher.[33]

Auf blauem Schild ein goldener, rotbezungter und -bewehrter Greif.

Kultur und Sehenswürdigkeiten

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Wasseraufbereitungsanlage

Bauwerke

  • 1967 wurde im Ort ein Heimatmuseum in einem alten Bauernhaus eröffnet. 1992 kam das alte Fachwerkrathaus dazu. Dieses ist das älteste Fachwerkrathaus des Landkreises Gießens.
  • Außerdem befindet sich im Dorf ein artesischer Brunnen, der ununterbrochen kristallklares Wasser fördert. Er hat eine Kapazität von ca. 450.000 Kubikmetern pro Jahr, wird aber wegen überhöhten Nitratgehalts seit vielen Jahren nicht mehr als Trinkwasser genutzt. Um das Wasser anderweitig zu nutzen, hat sich eine kleine Gruppe Obbornhofener Bürger darum bemüht, aus einer verkommenen und fast vergessenen Ecke des Dorfes einen attraktiven Platz mit Wasserspielen zu gestalten.
  • Jüdischer Friedhof am Eichelberg (außerhalb des Ortes)
  • Komthurhof am südlichen Dorfende, Richtung Wohnbach mit klassizistischem Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude.
  • Das um 1500 erbaute Fachwerkrathaus ist das älteste Rathaus im Landkreis Gießen.

Wirtschaft und Infrastruktur

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Der Haltepunkt Obbornhofen-Bellersheim lag an der Bahnstrecke Friedberg–Mücke. Der Güterverkehr endete am 31. Dezember 1997; der Personenverkehr endete am 4. April 2003. Seitdem wird die Strecke in diesem Bereich nicht mehr befahren.

Im Ort gibt es eine Jena-Plan Grundschule und einen städtischen Kindergarten.

Persönlichkeiten

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Gustav Lorenz, Denkmal in Darmstadt
Commons: Obbornhofen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen und Einzelnachweise

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Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Mediatisierung infolge der Rheinbundakte.
  3. Patrimonialgericht: Standesherrliches Amt Wölfersheim des Fürsten Solms-Braunfels.
  4. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Hungen; 1822 gingen die Rechte des „standesherrlichen Amts Wölfersheim“ an das Landgericht über, wo sie im Namen der Standesherren ausgeübt wurden) und Verwaltung.
  5. Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied.
  6. Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst.
  7. Infolge des Zweiten Weltkriegs.
  8. Am 1. Januar 1977 wurde Obbornhofen als Stadtteil nach Hungen eingegliedert.

Einzelnachweise

  1. a b c d e f Obbornhofen, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 15. März 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Einwohnerzahlen inkl. Nebenwohnsitze. In: Internetauftritt. Stadt Hungen, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 2. Februar 2019; abgerufen im März 2024.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hungen.de
  3. Karl Josef Minst [Übers.]: Lorscher Codex (Band 5), Urkunde 2974, 5. November 766 oder 767 – Reg. 92. In: Heidelberger historische Bestände – digital. Universitätsbibliothek Heidelberg, S. 43, abgerufen am 6. Mai 2019.
  4. Ortsliste zum Lorscher Codex, Obbornhofen, Archivum Laureshamense – digital, Universitätsbibliothek Heidelberg.
  5. Fälschung, abgedr. bei Arthur Wyss, Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei Hessen. 1. Bd. 1207–1299, 2. Bd. 1300–1359, ND 1965, Bd. 3, Nr. 1332
  6. Ludwig Baur, Hessische Urkunden 1. Starkenburg und Oberhessen. Darmstadt 1860; Nr. 132.
  7. Ludwig Baur, Hessische Urkunden 1, Nr. 805.
  8. Ludwig Baur, Hessische Urkunden 1, Nr. 1015
  9. Eugen Rieß. Kloster Lorsch. in: Eugen Rieß|Dieter Wolf: "Vom Leben in einem kleinen Dorf. Die Ortsgeschichte von Wohnbach. Band 1: Alte Zeiten." Herausgegeben vom Arbeitskreis Dorferneuerung Wohnbach und der Gemeinde Wölfersheim. 2022. S. 32–60.
  10. Hans Heinrich Kaminsky: Die ersten Belege für Münzenberg als Stadt aus den Jahren 1238 und 1244. In: Petra und Uwe Müller: Münzenberg. Heimat im Schatten der Burg. 1975, S. 75f-80, S. 75–78.
  11. Valentin Ferdinand Gudenus: Codex diplomaticus sive anecdotorum res Moguntinas, Francicas, Trevirenses, Colonienses, finitimarumque regionum, nec non ius Germanicum et S.R.I. historiam vel maxime illustrantuim. Band 2, 1747, S. 139.
  12. Heinrich Reimer: Urkundenbuch der Geschichte der Herren von Hanau und der ehemaligen Provinz Hanau. Bd. 2, Osnabrück 1965, S. 40 ff.
  13. Gesetz zur Neugliederung des Dillkreises, der Landkreise Gießen und Wetzlar und der Stadt Gießen (GVBl. II 330–28) vom 13. Mai 1974. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr. 17, S. 237 ff., § 8 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
  14. a b Hauptsatzung der Stadt Hungen (2. Änderung). Abgerufen im März 2024.
  15. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  16. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  17. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 21, 438 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  18. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 424 (online bei Google Books).
  19. Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 135 (online bei Google Books).
  20. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  21. Theodor Hartleben (Hrsg.): Allgemeine deutsche Justiz-, Kameral- und Polizeifama, Teil 1. Band 2. Johann Andreas Kranzbühler, 1832, S. 271 (online bei Google Books).
  22. Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
  23. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  24. Verordnung über die Umbildung von Amtsgerichtsbezirken vom 11. April 1934. In: Der Hessische Staatsminister (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1934 Nr. 10, S. 63 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 13,6 MB]).
  25. Gesetz zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen (Artikel 1.1, §3 c)) vom 16. September 2011. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2011 Nr. 17, S. 409 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 574 kB]). Bezieht sich auf das Gesetz über den Sitz und den Bezirk der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften (Gerichtlichesorganisationsgesetz) (GVBl. I S. 98) vom 1. Februar 2005. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2005 Nr. 5, S. 98 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 235 kB]).
  26. Arthur Franz Wilhelm Wyss, Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei. Bd. 2, Nr. 587.
  27. Wilhelm Diehl Reformationsbuch der evangelischen Pfarreien des Großherzogthums Hessen. = Hessische Volksbücher 31–36. Friedberg 1917, S. 359.
  28. Wilhelm Diehl, Reformationsbuch, S. 536.
  29. Hanno Müller, Dieter Bertram, Friedrich Damrath: Judenfamilien in Hungen und in Inheiden, Utphe, Villingen, Obbornhofen, Bellersheim und Wohnbach. Hungen 2009.
  30. a b c Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 6 und 46, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.
  31. Einwohner mit Nebenwohnsitzen: 1999–2007; 1971–2015 2020
  32. Ortsbeiratswahl Ortsbezirk Obbornhofen. In: Votemanager. Stadt Hungen, abgerufen im März 2024.
  33. Ortsbeirat Obbornhofen. In: Ratsinformationssystem. Stadt Hungen, abgerufen im März 2024.