Amtsgericht Waren (Müritz) – Wikipedia
Das Amtsgericht Waren (Müritz) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Neubrandenburg.
Gerichtssitz und -bezirk
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gericht hat seinen Sitz in Waren (Müritz).[1]
Der Gerichtsbezirk umfasste bis zum 2. Februar 2015 das Gebiet der folgenden Städte und Gemeinden.[2]
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Folgende Städte und Gemeinden wurden durch Umwandlung des Amtsgerichts Neustrelitz in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Waren (Müritz) in dessen Bezirk am 2. Februar 2015 eingegliedert.[3]
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Damit wurde der ursprünglich etwa 1710 km2 große Gerichtsbezirk durch die Gerichtsstrukturreform auf etwa 2610 km2 vergrößert.[4] In ihm leben ungefähr 99.000 Einwohner.[5]
Das Amtsgericht Waren (Müritz) ist als Schifffahrtsgericht sowohl sachlich[6] als auch örtlich zuständig in Binnenschifffahrtssachen im ersten Rechtszug für den Bezirk des Oberlandesgerichts Rostock und somit für ganz Mecklenburg-Vorpommern.[7]
Gebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gerichtsgebäude befindet sich in der Straße Zum Amtsbrink 4 am Bürger- und Verwaltungszentrum in der Nähe des Stadtzentrums von Waren (Müritz).
Die Zweigstelle Neustrelitz ist unter der Anschrift Tiergartenstraße 5 in Neustrelitz untergebracht.
Übergeordnete Gerichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Dem Amtsgericht Waren (Müritz) ist das Landgericht Neubrandenburg übergeordnet.[8] Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Rostock.
Für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts Waren (Müritz) in Binnenschifffahrtssachen ist das Hanseatische Oberlandesgericht als Schifffahrtsobergericht zuständig.[9]
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mecklenburg-Schwerin
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde die bestehenden Gerichte des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin aufgelöst und Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte gebildet. Das Amtsgericht Waren war dem Landgericht Güstrow und dem Oberlandesgericht Rostock nachgeordnet.[10] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[11]
Sein Gerichtsbezirk umfasste die Stadt Waren und Teile der ritterschaftlichen Ämter Lübz, Neustadt, Stavenhagen und Wredenhagen.[12]
DDR
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der DDR wurden die Amtsgerichte 1952 aufgelöst und einheitlich Kreisgerichte gebildet. In Waren entstand so das Kreisgericht Waren, welches dem Bezirksgericht Neubrandenburg nachgeordnet war. Gerichtssprengel war der Kreis Waren.
Nach dem Jahr 1989
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach dem Zusammenbruch der DDR wurden die Kreisgerichte wieder aufgehoben und erneut Amtsgerichte, darunter das Amtsgericht Waren, gebildet.[13]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Internetpräsenz des Amtsgerichts Waren (Müritz). Abgerufen am 14. September 2018.
- Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Waren (Müritz). Abgerufen am 11. Dezember 2014.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.
- ↑ I. f) der Anlage zu § 4 Abs. 2, S. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
- ↑ § 4 Abs. 7 Nr. 2 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
- ↑ Informationen der Initiatoren des Volksbegehrens gegen die Gerichtsstrukturreform. (PDF; 660 kB) S. 9, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 29. September 2015; abgerufen am 29. Januar 2018. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Stand: 30. Juni 2014, Statistischer Bericht des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 29. Januar 2018.
- ↑ §§ 1, 3 Abs. 1, S. 1 BinSchGerG.
- ↑ § 7 der Verordnung über die Konzentration von Zuständigkeiten der Gerichte (Konzentrationsverordnung – KonzVO M-V) vom 28. März 1994, GVOBl. M-V 1994, S. 514.
- ↑ § 3 Abs. 2, S. 2 Nr. 1 lit. f des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
- ↑ § 1 des Abkommens zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Binnenschiffahrtssachen vom 1. Juni/12. August 1993, GVOBl. M-V 1993, S. 594.
- ↑ Verordnung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 vom 31. Mai 1879; in: Regirungeblatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin 1879 Nr. 20, S. 131 ff., Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 462 online
- ↑ Mecklenburg-Schwerinsches Staatshandbuch, 1916, S. 295, Digitalisat
- ↑ § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103. (PDF; 684 kB).
Koordinaten: 53° 31′ 5,8″ N, 12° 40′ 54,3″ O